Kranke Arbeitslose erhalten weniger Geld
Wer als Arbeitsloser im Krankenhaus liegt, erhält weniger Hartz IV.
Da man im Krankenhaus umsonst essen kann und Essen als Einkommen zählt, wird der Regelsatz für einen Hartz IV- Empfänger entsprechend gekürzt.
Das Bundesarbeitsministerium hatte dafür eine seit dem 01.01.2008 geltende Verodnung erlassen. Danach werden pro Tag im Krankenhaus 4,05 EUR für drei Mahlzeiten auf den Regelsatz angerechnet. Es gilt eine Bagatellgrenze von 83 EUR pro Monat, so daß man nach 21 Tagen Krankenhausessen mit Abzüge bei den Hartz IV-Leistungen rechnen muß.
Arbeitsloseninitiativen bezweifeln allerdings die Rechtmäßigkeit dieser Verordnung. Denn das Bundesarbeitsministerium darf nur festlegen, welche Einnahmen nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind. Durch diese Verordnung ist die Einkommensdefinition jedoch auf den Kopf gestellt.
Auch das Landessozialgericht Niedersachsen ist der → mehr lesen…