Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, daß die jetzige Regelung gegen das Grundgesetz verstößt.
Mal wieder muß das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einschreiten, um verfassungsfeindliche Gesetze zu stoppen. Diesmal geht es um die Vorratsdatenspeicherung aller Kommunikationsvorgänge.
Seit dem 01.01.2008 wird von allen Bürgern in Deutschland jede Internetverbindung, jede Telefonverbindung (egal ob Festnetz oder Mobil), jeder E-Mail-Kontakt, jede SMS und bei Handynutzung auch jedesmal der Standort für 6 Monate gespeichert. Diese Vorratsdatenspeicherung lehnt das BVerfG zwar nicht grundsätzlich ab, doch die jetzige Regelung verstößt gegen das Grundrecht auf Telekommunikationsfreiheit.
Hauptsächlich stört sich das BVerfG an der nichtvorhandenen Sicherheit der gespeicherten Daten. Es gibt offenbar überhaupt keine Regelungen darüber, wie die gesammelten Daten bei den Telekommunikations-Providern gespeichert werden. Deshalb ist die bisherige Regelung zur Vorratsdatenspeicherung → mehr lesen…
