Strafverteidiger in Hamburg: Wie Sie ein guter Strafverteidiger unterstützt

Wer mit dem Gesetz in Konflikt gerät, hat Anspruch auf einen rechtlichen Beistand. Dies kann schneller geschehen, als man denkt. Zu den Sachverhalten, die vom Strafgesetzbuch abgedeckt werden, zählen Straßenverkehrsdelikte, Körperverletzungen und das Nichtanzeigen einer Insolvenz. In all diesen Fällen ist es sinnvoll, einen Strafverteidiger in Hamburg zu beauftragen.

In diesem Beitrag erfahren Sie, welchen Tätigkeitsbereich ein Strafverteidiger übernimmt, wie Sie einen guten Strafverteidiger in Hamburg finden und was dieser für Sie leistet.

Welchen Tätigkeitsbereich übernimmt ein Strafverteidiger in Hamburg?

Beauftragen Sie in Hamburg einen Strafverteidiger, besteht dessen Hauptaufgabe darin, Ihre Rechte als Beschuldigte zu sichern. Der Strafverteidiger unterstützt Sie in allen Phasen eines Strafverfahrens.

Sobald die Polizei oder die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet hat, gilt es für den Strafverteidiger alle Schritte zu unternehmen. Mit der Befragung von Zeugen und der Sicherung von Beweisen erreicht er im Optimalfall, dass es nicht zu einer Hauptverhandlung kommt.

Reichen die Beweise nicht aus, unterstützt der Strafverteidiger seinen Mandanten in der Hauptverhandlung. Auch hier ist es wichtig, die richtigen Argumente zu finden, um die Anklage der Staatsanwaltschaft zu entkräften. Gelingt ihm dies, erreicht er für seinen Mandanten das bestmögliche Ergebnis.

Wann Sie einen guten Strafverteidiger in Hamburg brauchen?

Das Strafgesetzbuch führt die Sachverhalte auf, in denen die Ermittlungsbehörden berechtigt sind, ein Strafverfahren gegen einen Beschuldigten einzuleiten. Sobald Sie als Beschuldigter vernommen werden, können Sie Ihr Recht auf einen Strafverteidiger durchsetzen.

Ein Strafverteidiger in Hamburg unterstützt Sie bei einer einfachen und einer schweren Körperverletzung. Seine fachliche Expertise bietet er Ihnen an, wenn Ihnen häusliche Gewalt, Vermögensdelikte oder Verbrechen gegen die sexuelle Selbstbestimmung vorgeworfen werden. Überdies können Sie von seinem Rat auch profitieren, wenn der Staatsanwalt gegen Sie den Anfangsverdacht der Insolvenzverschleppung oder anderer Unternehmensstraftaten verdächtigt.

Für eine erfolgreiche Verteidigung kommt es darauf an, dass Sie sich frühzeitig um Ihren Rechtsbeistand bemühen. Er sollte bereits anwesend sein, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft Sie zu der ersten Vernehmung laden.

Was leistet ein professioneller Strafverteidiger in Hamburg?

Ab der Übernahme des Mandats ist ein professioneller Strafverteidiger bestrebt, das bestmögliche Ergebnis für seinen Mandanten zu erzielen. Um sich einen detaillierten Überblick über den vorgeworfenen Sachverhalt zu verschaffen, beantragt er zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte und lässt sich von seinem Mandanten schildern, wie sich der Sachverhalt tatsächlich zugetragen hat. Anschließend bereitet er seine Verteidigungsstrategie vor. Diese führt idealerweise dazu, dass das Verfahren eingestellt wird oder die Hauptverhandlung mit einem Freispruch für Sie endet.

In welchen Fällen können Sie auf einen Strafverteidiger in Hamburg verzichten?

In einigen Fällen ist es nicht zwingend notwendig, dass Sie sich zum einen Rechtsbeistand kümmern, der sich auf das Strafrecht spezialisiert hat. Hierzu gehören etwa kleinere Missverständnisse im privaten Bereich oder am Arbeitsplatz. Hier reicht auf ein Gespräch aus, um den Konflikt zu beseitigen. Kommt es jedoch zu einer unberechtigten Kündigung oder klagt eine Kollegin Sie der sexuellen Belästigung an, erweist es sich als vorteilhaft, wenn Sie einen Strafverteidiger in Hamburg an Ihrer Seite haben.

Fazit

Ein strafrechtliches Delikt liegt nach dem Willen des Gesetzgebers vor, wenn Sie sich nach einem Verkehrsunfall von der Unfallstelle entfernen, ohne dass Sie gegenüber der Polizei Angaben zu Ihrer Person gemacht haben. Dies ist nur ein Fall, bei dem Sie von der fachlichen Hilfe, die Ihnen ein Strafverteidiger in Hamburg bietet, profitieren. Kontaktieren Sie ihn, sobald Sie als Beschuldigter in einem Strafverfahren gehört werden sollen. Dieses Recht steht Ihnen gesetzlich zu.