BVerfG Urteil zum ESM – Livestream
Urteil des Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zum ESM.
Heute will das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sein Urteil zum Euro-Rettungsschirm (ESM) verkünden. Ca. 10 Uhr wird es so weit sein. Der Fernsehsender Phoenix wird neben der TV-Übertragung auch einen Livestream im Internet zur Verfügung stellen. Sollte der überlastet sein, gibt es bei n-tv einen Livetrstream.
Heute werden die acht Richter des BVerfG wohl oder übel Geschichte schreiben. Die internationalen Aktien- und Finanzmärkte blicken nach Karlsruhe. Die Nervosität ist groß, auch wenn eigentlich niemand damit rechnet, daß das BVerfG den ESM komplett stoppen wird, weil sie ihn für verfassungswidrig halten. Doch daß es Auflagen geben wird, davon gehen bisher alle Beobachter aus.
Mit 700 Mrd. EUR soll der Euro-Rettungsschirm ausgestattet werden und als dauerhafter Rettungsschirm die Stabilität der europäischen Gemeinschaftswährung sichern. Insgesamt 80 Mrd. echtes Geld sollen die 17 Euro-Länder in den ESM einzahlen. Für die restlichen 620 Mrd. EUR geben sie Garantien ab. Aus Deutschland sollen allein 22 Mrd. EUR fließen. Darüberhinaus haftet Deutschland für rund 170 Mrd. EUR. Und das dauerhaft, ohne daß der Bundestag noch eine Möglichkeit zum Eingreifen hätte. Kritiker sehen deshalb das Budgetrecht des Parlaments beeinträchtigt. Darum geht es in der Verfassungsklage, über die heute das BVerfG entscheidet.
Man darf also wirklich gespannt, wie das Urteil bzw. die Auflagen, die das BVerfG zum ESM machen wird, aussehen werden. Europa und die Börsen blicken gespannt nach Karlsruhe.
Update (12.09.2012): Das BVerG hat den ESM wie erwartet mit Auflagen genehmigt. Die Richter haben verlangt, daß die Bundesregierung bei der Ratifizierung der Verträge sicherstellt, daß zum einen die Haftung auf 190 Mrd. EUR beschränkt wird und zum anderen neue Zahlungen nur nach expliziter Zustimmung möglich werden. Bundestag und Bundesrat müssen jederzeit unterrichtet sein, trotz vorgesehener Schweigepflicht für ESM-Mitarbeiter. Das sah der bisherige Vertrag so nicht vor und ist eine klare Ansage des BVerfG an die fraktionsübergreifende Zustimmungs-Politik (außer LINKE).
Bundespräsident Gauck kann nun seine Unterschrift unter den 190 Mrd. EUR Schuldschein setzen. Die Börsen streben derweil einem neuen Jahreshoch entgegen.
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