Mindestlohn zerstört keine Arbeitsplätze!

Zu diesem Schluß kommt ein Bericht der Bundesregierung.

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Mindestlohn – allein das Wort löst bei Arbeitgebern und den ihnen wohlgesonnen bürgerlichen Parteien arge Beklemmungen aus. Obwohl es in 20 der 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und selbst in den USA einen Mindestlohn gibt, verteufeln CDU und FDP weiterhin die Einführung einer Lohnuntergrenze.
Ihr einziges Argument gegen einen Mindestlohn ist die mögliche Zerstörung von Arbeitsplätzen. Würde Deutschland einen flächendeckenden Mindestlohn einführen, würden sich viele Beschäftigungsverhältnisse für die Arbeitgeber nicht mehr lohnen und die Menschen würden ihren Arbeitsplatz verlieren. Mit diesem Totschlagargument wird seit Jahrzehnten der Mindestlohn verhindert.

CDU und FDP sollte eigentlich selbst auffallen, was ihre Aussage bedeutet, doch dazu laufen sie viel zu eng an der Kandarre der Arbeitgeber. Wenn ein Arbeitsplatz nur dann existieren kann, weil der Arbeitgeber seinen Gewinn mit Lohndumping sichert, dann ist das zutiefst unsozial und unmenschlich. Diese Hungerlöhne dann noch mit Steuergeldern auf ein für die Beschäftigten geradeso erträgliches Niveau anzuheben, ist versteckte Subvention der Arbeitgeber und damit Raub am Steuerzahler. Wer das selbst nicht sehen kann oder will, muß halt vom Gesetzgeber dazu gezwungen werden. Solche Ausbeuterlöhne gehören bei Strafe verboten, denn sogenannte Selbstverpflichtungen der Arbeitgeber werden niemals erfolgsversprechend sein. Und das ist nicht nur im Bereich Mindestlohn so.

Jetzt kommt auch noch das letzte Argument der Konservativen gegen einen Mindestlohn ins Wanken. Ein Bericht der Bundesregierung, für den gleich 4 Forschungsinstitute die Wirkungen des Mindestlohns auf den Arbeitsmarkt untersucht haben, kommt zu dem Ergebnis, daß durch die Einführung einer Lohnuntergrenze kaum negative Auswirkungen entstehen. Weder werden Arbeitsplätze vernichtet, noch wird der Wettbeweb verzerrt.
In Branchen, in denen es einen Mindestlohn gab, wie z.B. der Elektroindustrie, und dieser wieder ausgesetzt wurde, sanken zwar die Löhne, neue Arbeitsplätze entstanden aber nicht. Nach Wiedereinführung sind zwar erwartungsgemäß die Stundenlöhne wieder angestiegen, der befürchtete Arbeitsplatzabbau blieb jedoch aus. Ein Phänomen, das es nach Ansicht von Schwarz-Gelb gar nicht geben dürfte.

Man kann nur an die Vernuft und ein hoffentlich noch vorhandenes soziales Gewissen von CDU und FDP appellieren, ihre Verweigerungshaltung gegen einen flächendeckenden Mindestlohn von mindestens 8,50 EUR, wie ihn der DGB fordert, endlich aufzugeben.

Quelle: DGB

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