Wie autistisch dürfen Zugbegleiter sein?

Sehen so Stellenanzeigen bei der Deutschen Bahn AG aus?

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Oder wie kommt es, dass innerhalb kurzer Zeit der 3.(!) Fall (die Dunkelziffer dürfte noch viel höher sein) bekannt wird, bei dem eine Minderjährige aus dem Zug geworfen wurde?

Dabei ist es der Bahn gesetzlich untersagt, Minderjährige aus dem Zug zu werfen. Die Bahn hat hier eine Aufsichtspflicht für Schutzbefohlene. Statt sie auf irgendeinem Bahnhof auszusetzen, muss die Bahn die Kinder bis zum Endbahnhof befördern und dann die Erziehungsberechtigten informieren.

Nun ist es wieder zu einem solchen Zwischenfall gekommen. Ein Mädchen wurde aus dem Zug geworfen, weil ihr Freizeit-Ticket erst später am Tag gültig gewesen wäre.
Der verantwortliche Zugbegleiter muss entweder autistisch oder total medienresistent sein, schließlich konnte in man in letzter Zeit in nahezu jeder Zeitung von den zwei Mädchen lesen, die auf ihrem Heimweg aus dem Zug geworfen wurden, weil sie ihre Fahrkarte nicht dabei hatten. Auch überall vernehmen konnte man die öffentlichen Verlautbarungen aus der Bahn-Konzernspitze dazu: Entschuldigung, Wiedergutmachung und Ausschluss für die Zukunft wurde da von der Bahn zugesagt.

Nun hat es wieder eine Minderjährige getroffen. Eine echte „Glanzleistung“ des Zugbegleiters. Jetzt wird sich die Staatsanwaltschaft mit dem Fall beschäftigen. Vielleicht wacht der Zugbegleiter dann endlich auf.

Quelle: Tagesspiegel