Rederecht im Bundestag soll eingeschränkt werden

Abgeordnete sehen darin eine Entmündigung des Parlament.

Das Rederecht des einzelnen Abgeordneten im Bundestag soll eingeschränkt werden. In der neuen Geschäftsordnung, die von CDU, FDP und SPD gefordert wird, sollen allein die Fraktionen bestimmen dürfen, wer in ihrem Sinne ans Rednerpult darf. Nicht durch die Fraktion berufene Abgeordnete dürften dann nur ausnahmsweise und maximal 3 Minuten lang reden. Und selbst das erst nach Rücksprache mit den Fraktionen.

Diese gewollte Beschneidung der Rechte des einzelnen Abgeordneten geht auf die Abstimmung zum Euro-Rettungsschirm im September 2011 zurück. Bundestagspräsident Lammert (CDU) hatte den Abgeordneten Willisch (CDU) und Schäffler (FDP) das Wort außer der Reihe erteilt. Weil diese beiden Politiker dadurch ihre zur Fraktionshaltung abweichende Meinung kundtun konnten, protestierten daraufhin die Fraktionsvorsitzenden beim Ältestenrat → mehr lesen…