Gesetz gegen Routerzwang könnte scheitern

Das bereits beschlossene Gesetz für eine freie Routerwahl soll offenbar im Bundesrat gekippt werden.

Jeder, der schon einmal seinen Router für den Zugang ins Internet installiert und konfiguriert hat, kennt das Dilemma. Viele Provider rücken wichtige Daten nur sehr zögerlich und nur auf bestimmte Nachfrage oder gar nicht heraus. So sind deren Kunden gezwungen, immer den Router zu verwenden, den der Provider vorschreibt, denn dieses Gerät ist bereits vom Provider mit wichtigen Einstellungen vorkonfiguriert.

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Keine freie Routerwahl

Will ein Kunde einen Router eines anderen Herstellers verwenden oder voreingestellte Konfigurationen ändern, kommt er bei solchen Providern nicht weiter. Ändert der Kunde doch etwas, hat er im Ergebnis keinen Zugang mehr ins Internet und/oder bestimmte Funktionen, wie bspw. SIP Anschlüsse von Fremdanbietern u.ä., funktionieren nicht.

Die Internet-Provider begründen den Zwang, nur einen bestimmten vorgegebenen Router, der in der Regel auch über den Provider vertrieben wird, zu benutzen mit mehr Kunden-Service. Schließlich seien viele Kunden schlichtweg überfordert mit der Einrichtung eines Router am Breitbandanschluß. Um die möglichen Fehlerquellen von Anfang an zu minimieren, würden den Kunden deshalb vorkonfigurierte Geräte geliefert, die weniger Einstellmöglichkeiten aufweisen als freiverkäufliche Router.

Ein weiteres Argument der Provider ist der Schutz ihres Netzes. Durch vom Kunden installierte inkompatible Geräte könnte es zu Störungen kommen. Außerdem könnte so auch die vertraglich festgelegte Datenübertragungsrate nicht sichergestellt werden.

Gerade der letzte Punkt dürfte viele Kunden auf die Palme bringen, ist es doch eher die Regel als die Ausnahme, daß die Internetanschlüsse weit weniger Datendurchsatz aufweisen als der gebuchte und bezahlte Tarif eigentlich verspricht.

Internet-Router

Internet-Router

Echte Gründe der Provider

Die aufgezählten Punkte für einen Routerzwang sind alle nur vorgeschoben. In Wahrheit geht es den Providern um die Eindämmung der Kosten für Hotline-Leistungen, um das Zusatzgeschäft durch den Vertrieb der Router und um die Möglichkeit, jederzeit bestimmen zu können, welche Dienste die Kunden letztlich an ihrem Anschluß nutzen können.

Gesetz gegen Routerzwang

Das erkannte auch die EU und letztlich sogar die Bundesregierung. Ein Gesetz gegen den Routerzwang, das im August 2015 im Kabinett beschlossen wurde, sollte die Provider deshalb auf den rechten Weg zurückführen. Der Gang des Gesetzes durch die Parlamente war nur noch reine Formsache, dachte man.

Doch nun sträubt sich die Ländervertretung und schickt das Gesetz zurück ins Bundeswirtschaftsministerium. Der Bundesrat zweifelt die zwei wichtigsten Kernpunkte des Gesetzes an. Zum einen möchte man geprüft haben, ob weitergehender Anforderungen für den Anschluß von Telekommunikationsendeinrichtungen an das öffentliche Telefonnetz erforderlich sind. Genau der Punkt wurde bereits lang und breit von allen Experten wieder und wieder durchgekaut.

Lobbyarbeit

Zum anderen soll geprüft werden, und daran erkennt man sehr gut, warum das Gesetz möglichst scheitern soll, was genau in Zukunft als passiver Netzabschlußpunkt definiert werden soll. Die Provider hätten es sehr gern, wenn der Netzübergabepunkt hinter dem Router liegen würde. Somit wäre der Router Teil ihres Netzes. Dann könnten sie weiterhin bestimmen, welche Geräte eingesetzt werden dürfen und wie diese konfiguriert werden.

Dies würde das Gesetz gegen einen Routerzwang komplett ins Gegenteil verkehren, zum Nachteil der Kunden. Die Lobbyisten der Provider haben offensichtlich ganze Arbeit geleistet.

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