De Maizière in Turbulenzen

Das Verteidigungsministerium soll gegen Gesetze verstoßen haben.

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Bundesverteidigungsminister Thomas de Maizière steht derzeit mächtig unter Druck. Sein Ministerium hat mit der Weigerung, dem Bundesrechnungshof alle Daten zur Beschaffung der Überwachungsdrohne EuroHawk zu übergeben, höchstwahrscheinlich gegen das Gesetz verstoßen.

Letzte Woche kam das ganze Desaster an die Oberfläche. Das Bundesverteidigungsministerium mußte die Beschaffungspläne für das Drohnensystem EuroHawk urplötzlich stoppen. Grund dafür war eine nicht zu erreichende Zulassung der Drohne für den europäischen Luftraum. In 190 Ländern, die in der internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) Mitglied sind, hätte der EuroHawk nicht eingesetzt werden dürfen. So mußte das Verteidigungsministerium nun die Vollbremsung einleiten.
Da Deutschland bereits in umfangreiche Vorleistungen gegangen war, u.a. wurde der Luftwaffenstützpunkt Jagel für den EuroHawk umgebaut, ist dem deutschen Steuerzahler dadurch ein Schaden von 1 Mrd. EUR entstanden.

Daß der EuroHawk niemals eine Zulassung für den ICAO-Luftraum bekommen würde, ist aber nicht erst seit letzter Woche bekannt. Bereits im Jahr 2003 wurde auf diesen Umstand bei einer Präsentation hingewiesen. Deutschland hätte damals direkt aussteigen müssen.
Das tat man aber nicht. Stattdessen wurde versucht, alles rund um die Überwachungsdrohne EuroHawk zur geheimen Verschlußsache zu machen. So wurden selbst dem Bundesrechungshof wichtige Informationen vorenthalten. Den Rechnungsprüfern hätte sonst wahrscheinlich auffallen können, was man im Verteidigungsministerium schon lange wußte: Mit den EuroHawk wird vorsätzlich Steuergeld verbrannt. Da läßt man aus dem Hause de Maizière lieber verlauten, daß eine Schweigepflicht mit den amerikanischen Partnern, die US-Firma Northrop Grumman baut die Drohne, vereinbart wurde. So wartete der Bundesrechnungshof bisher vergeblich auf wichtige Informationen, die man bereits Ende 2011 beim Verteidigungsminister angefordert hatte. Viele der bisher übergebenen Berichte und Verträge waren an entscheidenden Stellen geschwärzt.

Damit hat das Verteidigungsministerium eindeutig gegen das Gesetz verstoßen. Eine vereinbarte Schweigepflicht gilt nicht gegenüber dem Bundesrechnungshof, denn dieser hat nach dem Grundgesetz die Aufgabe, alle Pläne der Regierung auf Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit zu prüfen. Das kann er nur bei vollständig vorliegenden Daten. Das Verteidigungsministerium hätte also unverzüglich nach der Anforderung Ende 2011 handeln müssen, und dem Bundesrechnungshof alle Unterlagen vorlegen müssen. Geheim als Ausrede gilt dabei nicht.

Man kann davon ausgehen, daß de Maizière ganz genau wußte, was man da tat. Die weitgehenden Rechte des Bundesrechnungshofes dürften ihm nicht verborgen geblieben sein. Es ist nun an de Maizière, die Hintergründe für sein Handeln schnellstens darzulegen. Denn der Stuhl des Ministers wackelt bereits merklich. Es dürfte wohl nur eine Frage der Zeit sein, bis Merkel ihm ihr vollstes Vertrauen ausspricht.

Quelle: SZ

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