Drohneneinsatz von deutschem Boden ist verfassungswidrig

Wie souverän ist Deutschland eigentlich?

Ein Opfer haben Drohnen auf deutschem Boden bereits gefunden. Noch ist er zwar nur angeschossen, und das auch nur im übertragenen Sinn, doch Verteidigungsminister de Maizière verdankt wohl einzig der Tatsache, daß die nächsten Bundestagswahlen unmittelbar bevorstehen, sein weiteres politisches Überleben als Minister. Unter normalen Umständen wäre er nach dem Bekanntwerden des Desaster rund um die Beschaffung der Überwachungsdrohne EuroHawk wohl längst mit der Vertrauensbekundung der Kanzlerin ins Aus geschossen worden. Im Wahlkampf kann sich Merkel im Kabinett jedoch keinen Verlust mehr leisten.

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US-Basen in Deutschland

Doch die Thematik der Drohneneinsätze hat noch eine viel größere Dimension. Die US-Truppen haben Deutschland in den letzten Jahren zu einer ihrer Einsatzzentralen für den unbemannten Kampfangriff aus der Luft gemacht. Von den US-Basen in Ramstein und Stuttgart-Möhringen werden beispielsweise Tötungseinsätze gegen Taliban oder Islamisten in Afrika geflogen. Zwar sind an diesen Einssätzen keine Bundeswehrkräfte direkt beteiligt. Doch der Einsatz der Drohnen durch die Amerikaner erfolgt offensichtlich mit Duldung durch die Bundesregierung.

Gegen das Grundgesetz

Vom deutschen Grundgesetz sind diese Einsätze aber nicht gedeckt. Dort heißt es unmissverständlich: „Handlungen, die geeignet sind, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, sind verfassungswidrig.“ Daran haben sich auf die US-Streitkräfte zu halten, wenn sie von deutschem Boden aus operieren. Auch im „2 Plus 4“-Vertrag, mit dem die deutsche Einheit 1990 völkerrechtlich besiegelt wurde und Deutschland seine volle Souveränität zurückerhielt, steht diese Richtlinie. Dort heißt es: „Von deutschem Boden geht nur Frieden aus.“ Die USA haben diesen Vertrag als ehemalige Besatzungsmacht mitunterzeichnet.

Doch die Amerikaner setzen sich über nationales Recht einfach hinweg und führen ihre völkerrechtswidrigen Einsätze gegen Personen und Länder unbeeindruckt fort. Dabei sind diese Einsätze nicht vom Völkerrecht gedeckt und ist in Deutschland die Todesstrafe schon lange abgeschafft. Die Exekution einzelner Taliban-Kämpfer mit gezielten Drohnen-Einsätzen verstößt also direkt gegen deutsches Gesetz. Daß die getöteten Personen nicht mal ein ordentliches Gerichtsverfahren bekommen haben, fällt da schon gar nicht mehr ins Gewicht.

Schuld durch Mithilfe

Es stellt sich also die Frage, wie souverän Deutschland eigentlich wirklich ist, wenn die offiziell ehemalige Besatzungsmacht USA hier schalten und walten kann, wie sie will und dabei weder nationales noch das Völkerrecht beachtet. Es ist die Aufgabe der Bundesregierung die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland auf deutschem Boden durchzusetzen. Das gilt auch für die US-Basen im Land. Wenn es sein muß auch mit staatlicher Gewalt. Hierbei wären sowohl der Bundesinnenminister als auch der Bundesverteidigungsminister gefordert. Tut die Regierung weiterhin nichts, dann man sie sich zum Mithelfer bei der Verletzung des Grundgesetzes und des Völkerrechts.

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