Kein Wahlrecht in Deutschland – Staatskrise droht.

Ab 01. Juli 2011 gibt es in Deutschland kein verfasungsgemäßes Wahlrecht mehr.

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Eigentlich hat Deutschland seit 3 Jahren kein verfassungsgemäßes Wahlrecht mehr. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat das derzeit geltende Wahlrecht schon 2008 als verfassungwidrig erklärt, doch ließ das Gericht den Politikern eine Frist zur Änderung des Gesetzes bis zum 01. Juli 2011. Diese Frist wird nun aller Voraussicht nach ergebnislos verstreichen.

Die seit 2008 agierenden Bundesregierungen, alle mit derselben Kanzlerin, haben es bisher nicht zustande gebracht, daß in Deutschland Wahlen ablaufen können, die das Prädikat „verfassungsgemäß“ gerechtfertigen würden. Das Land der „Gerechtigkeit und Demokratie“, auf das alle andere Nationen voller Neid blicken, wie Schwarz-Gelb Deutschland gern selbst sehen, hat nicht mal ein verfassungsgemäßes Wahlrecht für seine Bürger parat. Ein beschämender Zustand.

Alle Wahlen spätestens seit 2008 sind nicht mehr mit unserem Grundgesetz in Einklang zu bringen. Nur die Übergangsfrist, die das BVerfG der Politik gesetzt hatte und in der ein neues Wahlrecht verabschiedet werden sollte, hat dafür gesorgt, daß überhaupt noch Wahlen stattfinden durften. Diese Übergangsfrist läuft am 01. Juli 2011 ab und die derzeit regierende Koalition war nicht in der Lage, dem Urteil des BVerfG nachzukommen. Die Frist wird daher fruchtlos verstreichen.

Offenbar will die schwarz-gelbe Bundesregierung am liebsten gar nichts am derzeit geltenden Wahlrecht ändern, denn vorallem die Union war bisher Nutznießer der verfassungswidrigen Regelungen. Konkret geht es dabei um die Regelungen zu den Überhangmandaten. Durch diese Regelungen zum sogenannten negativen Stimmgewicht kann es dazu kommen, daß Parteien mit weniger Zweitstimmen in bestimmten Ländern mehr Mandate erhalten. Kompliziert und verfasungswidrig. Bei der letzten Bundestagswahl im Herbst 2009 ergaben sich so 24 Überhangmandate, die alle an CDU/CSU fielen. Davon will man sich offenbar nicht so gerne trennen und ignoriert ganz bewußt die vom BVerfG gesetzte Frist.

Die Opposition droht mit Klage in Karlsruhe, sollten Merkel und Co. die Frist tatsächlich unbeachtet verstreichen lassen. Und danach sieht derzeit alles aus. Ab 01. Juli haben sie dann dazu das Recht.
Am derzeit geltenden, verfassungswidrigen Wahlrecht würde das aber ersteinmal nichts ändern. Je nachdem, wie lange dann das Verfahren beim BVerfG dauern wird, kann es durchaus sein, daß auch die kommende Bundestagswahl noch nach den alten Regelungen durchgeführt wird. Kommt es dann in Karlsruhe zum einem Entscheid, könnte das BVerfG diese Bundestagswahl im nachhinein annullieren. Das Ergebnis wäre, daß es keinen Bundestag mehr gäbe und somit auch niemanden mehr, der ein verfassungsgemäßes Wahlrecht beschließen könnte. So wäre auch keine Neuwahl möglich, da man ja kein Wahlrecht hat, mit dem verfassungsgemäße Wahlen durchführen könnte. Deutschland wäre politisch lahmgelegt.

Merkels Ingnoranz könnte Deutschland deshalb in eine schwere Staatskrise bringen, aus der ein Ausweg nur sehr schwer möglich sein wird.

Quelle: n-tv

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