Schäuble scannt weiter
Nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das Nummernschild-Scanning als verfassungswidrig eingestuft hat, will Bundesinnenminister Schäuble die LKW-Mautbrücken trotzdem nutzen. Die Daten aus der LKW-Maut sollen zur Strafverfolgung auch weiterhin genutzt werden.
Und das obwohl das BVerfG grundgesetzwidrige Ermittlungen „ins Blaue hinein“ untersagt hat.


Mittwoch, 12. März 2008 um 11:55 Uhr
Schäuble steht halt über dem Geschwätz von so ein paar Verfassungsrichtern.
Freitag, 22. Januar 2010 um 17:31 Uhr
[...] Alles ganz sicher und geheim. Bis dann ein gewisser Wolfgang Schäuble die Mautdaten für Rasterfahndungen durch Polizei und Geheimdienste nutzen wollte. Wo Daten sind, werden diese auch genutzt, egal [...]