Schäuble zurechtgestutzt

Bundesjustizministerin Zypries und Bundesinnenminister Schäuble haben sich auf einen Gesetzentwurf für die geplante Onlinedurchsuchung geeinigt.

In Zukunft dürfen Computer von Verdächtigen nach richterlichem Beschluß mit entsprechender Software durchsucht werden. Die heimliche Installation des „Bundestrojaners“ beim Verdächtigen vor Ort bleibt jedoch verboten. Da mußte Herr Schäuble sich wohl oder übel fügen. Die private Wohnung darf nicht betreten werden!
Das bedeutet z.B. für das Bundeskriminalamt (BKA), daß der Trojaner nur online auf dem zu durchsuchenden PC installiert werden darf.

virus.gif

Ob das BKA dazu technisch wirklich in der Lage ist, darf bezweifelt werden. Ein ausgereifter Virenscanner, eine Firewall und aktivierte Verschlüsselungssoftware werden ein gutes Werk zum Schutz der Daten tun.

Quelle: SPIEGEL online → mehr lesen…

Vorratsdatenspeicherung außer Kraft gesetzt

Dem von mehr als 34.000 Bürgern unterstützten Eilantrag gegen die Vorratsdatenspeicherung aller Telefonverbindungen wurde zum Teil vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) stattgegeben. Der Staat darf auf Vorrat gespeicherte Telefonverbindungsdaten vorerst nur zur Verfolgung schwerer Straftaten nutzen.

Die Speicherung der Daten bleibt vorerst weiter zulässig. Das BVerfG war der Auffassung, daß nicht das Speichern selbst, sondern erst der Zugriff auf die Daten in die Freiheit der Bürger eingreift. Bis zum 1. September hat die Bundesregierung jetzt einen Bericht über die praktischen Folgen der Vorratsdatenspeicherung vorzulegen. Dann wird in der Hauptsache entschieden.

Ralf Bendrath vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung betont:

„Das Verfassungsgericht ist bei Eilentscheidungen traditionell zurückhaltend. Dass die Richter in diesem Fall die Weitergabe der Daten auf die Verfolgung schwerer Straftaten beschränkt haben, zeigt, dass

→ mehr lesen…

Haft für Zypries

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries droht Haft oder Ordnungsgeld beim Speichern von IP-Adressen.

Das Amtsgericht Berlin Mitte hat schwere Strafen angekündigt, sollte das Bundesjustizministerium die Aufbewahrung personenbezogener Daten über Besuche auf der eigenen Webseite jenseits des konkreten Nutzungsvorgangs fortführen. Dieses wurde dem Bundesjustizministerium in einem Urteil untersagt.

Bei andauernder Zuwiderhandlung droht jetzt ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro und ersatzweise gar eine bis zu sechsmonatige Inhaftierung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) persönlich.

Quelle: heise Security News → mehr lesen…

1 2