S21: Finanzierung verfassungswidrig?

Verfassungsrechtler halten die Finanzierung von Stuttgart 21 für verfassungswidrig.

In einem Gutachten kommt der Berliner Verfassungsrechtler Hans Meyer zu dem Schluss, dass die Baukostenzuschüsse des Landes Baden-Württemberg für das ImmobilienProjekt Stuttgart 21 an den Bund verfassungswidrig sind.
Allein für die geplante 60 km lange Neubaustrecke von Wendlingen nach Ulm hat Baden-Württemberg einen Baukostenzuschuss von 950 Mio. EUR geleistet. Doch das ist nicht erlaubt, so Meyer. Nach Art. 104 Grundgesetz müssen Bund und Länder ihre Aufgaben gesondert finanzieren. Deshalb darf das Land Baden-Württemberg nicht für einen Schienenweg, der dem Bund gehört, bezahlen. Auch nicht anteilig.

Die Verkehrsministerin von  Baden-Württemberg und Intimfreundin von Merkel, Tanja Gönner ist da natürlich -wie so oft- anderer Meinung. Bereits 2007 hätten Rechtsgelehrte festgestellt, dass der → mehr lesen…