Mehr Steuern durch mehr Rente

Steuererhöhung durch die Hintertür: Die kräftige Rentenerhöhung im Sommer wird auch zu mehr Steuereinnahmen führen.

Bei dieser Bundesregierung muß man immer ganz genau das Kleingedruckte lesen. Zwar tut sie oft auch einfach das Gegenteil von dem, was sie noch im Wahlkampf behauptet hat, so wie Miss „Mit mir wird es keine PKW-Maut geben“ Angela Merkel, doch nicht immer ist die Lüge bzw. List so einfach zu durchschauen. Das werden in diesem Jahr auch zahlreiche Rentner zu spüren bekommen.

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Mehr Geld?

Jeder freut sich, wenn er eine Gehaltserhöhung bekommt. Doch mehr Lohn bedeutet nicht immer auch mehr Geld zum Ausgeben. Dieses Phänomen wird „kalte Progression“ genannt. Deren Abschaffung oder zumindest Entschärfung wird regelmäßig vor jeder Wahl versprochen. Passiert ist natürlich nichts.

Im diesem Sommer dürfen sich nun die Rentner in Deutschland über eine kräftige Rentenerhöhung freuen. Ab Juli 2017 bekommen Ruheständler im Westen 1,9 Prozent mehr, Rentner im Osten 3,6 Prozent. Herzlichen Glückwunsch.

Doch bevor die Rentner anfangen, gedanklich das „viele“ Geld schon einmal auszugeben, sollten sich doch besser noch einmal mit dem Rentenrecht auseinandersetzen oder einen Termin bei einem Steuerberater machen. Das Thema, worum es dabei geht, ist die Einkommensteuerpflicht für Rentner.

Rentenerhöhung

Insgesamt gibt es in Deutschland zur Zeit rund 21 Millionen Menschen, die eine gesetzliche Rente beziehen. Bei der schieren Masse überrascht es nicht, wenn diese Menschen kurz vor so einer wichtigen Wahl wie der Bundestagswahl im Herbst mit Geschenken überhäuft werden. Doch bei dem Geschenk der Rentenerhöhung dürfte es sich für viele Rentner um eine Mogelpackung handeln.

Nach Schätzung des Bundesfinanzministeriums werden die Steuereinnahmen für 2017 und 2018 allein durch die Rentenerhöhung um satte 625 Millionen Euro steigen. 2017 werden es 205 Millionen Euro mehr sein und 2018 noch mal 420 Millionen. Diese insgesamt 625 Mio. € werden  von den Rentnern kommen, die ab Juli mehr Rente erhalten.

Steuerpflicht für Rentner

Warum das so ist, läßt sich ganz einfach mit der Einkommensteuerpflicht für Rentner erklären. Seit dem 01. Januar 2005 gilt bei Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung die nachgelagerte Besteuerung. Gestaffelt nach Renteneintritt muß seitdem ein gewisser Teil der Rente versteuert werden.
Wer 2005 oder früher in Rente gegangen ist, muß 50 Prozent seiner Rente versteuern. Bei Renteneintritt 2006 sind es 52 Prozent, bei Renteneintritt 2010 sind es schon 60 Prozent usw. Wer heute im Jahr 2017 Rentner wird, muß bereits 74 Prozent seiner Rente versteuern. Neurentner ab dem Jahr 2040 müssen die komplette Rente bei der Steuerberechnung berücksichtigen.

Natürlich gibt es einen Freibetrag (derzeit 8.820 € für Ledige und 17.640 € für Verheiratetet), bis zu dessen Höhe die Rente steuerfrei bleibt. Doch viele Rentner werden durch die diesjährige Rentenerhöhung diese Freibetragsgrenze überschreiten. Von den 21 Millionen Rentnern, die es zur Zeit gibt, werden nach Berechnung des Bundesfinanzministeriums in 2017 etwa 4,25 Millionen steuerpflichtig sein und im kommenden Jahr rund 4,35 Millionen. Von diesen steuerpflichtigen Rentnern wiederum wären in diesem Jahr ca. 40.0000 und in 2018 rund 80.000 Rentner nicht steuerpflichtig gewesen, wenn es die Rentenerhöhung nicht gegeben hätte.

Da sieht man mal wieder, daß man im Leben nie auslernt. Auch als Rentner muß man erkennen, daß mehr Brutto nicht gleichbedeutend mit mehr Netto ist. Und manches Geschenk entpuppt sich als Mogelpackung.

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