Hohe Steuernachzahlungen für Teilnehmer von Helfer-Dokus
Helfer-Dokus im Privatfernsehen haben für die betroffenen Familien noch Jahre später finanzielle Auswirkungen.
Im Privatfernsehen, hier besonders bei RTL und RTLII, boomen seit einiger Zeit die sogenannten Helfer-Dokus. Das sind spezielle Fernsehsendungen, bei denen ausgewählte Familien Hilfe von einem Fernsehteam bekommen. Meist geht es dabei um finanzielle Unterstützung in Form von Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen in den Wohnungen und Häusern der teilnehmenden Familien.
Helptainment
Die Familien bewerben sich in der Regel selbst bei den Fernsehsendern bzw. bei deren beauftragten Agenturen. Die zum Teil sehr kostspieligen Baumaßnahmen und die erforderlichen Einrichtungsgegenstände werden über Werbung und Product-Placement von den Fernsehsendern finanziert. Bekannte Vertreter solcher Helfer-Dokus, neudeutsch auch Helptainment genannt, sind „Einsatz in vier Wänden“, „Zuhause im Glück“ und „Die Bauretter“.
Die Auswahl der Familien für die einzelnen Sendungen erfolgt über nicht näher spezifizierte Kriterien durch die Sender. Meist wird in den Sendungen aber gezielt sozial benachteiligten oder vom Schicksal besonders gebeutelten Familien geholfen. Die Hoffnung ist, daß diese zumindest finanziell ein wenig entspannter in die Zukunft schauen können, wenn sie sich um die Fertigstellung des kleinen Häuschens oder um notwendig gewordene Umbaumaßnahmen nicht mehr kümmern müssen.
[Letzte Aktualisierung am 2024-10-23 at 14:16 / * = werbender Link (Affiliate) / Bilder von der Amazon Product Advertising API]
Nachträglicher Steuerbescheid
Doch diese Hoffnung dürfte trügerisch sein, denn der steuerrechtliche Aspekt wurde bei den Hilfseinsätzen bisher völlig vernachlässigt. So kann es noch Jahre später dazu kommen, daß die Familien, denen eigentlich geholfen werden sollte, am Ende in ein finanzielles Desaster stürzen.
Wie jetzt bekannt wurde, haben in den letzten Wochen auffällig viele Teilnehmer der RTL Sendung „Einsatz in vier Wänden“ (mit Moderatorin Tine Wittler) Post vom Finanzamt bekommen. Darin enthalten waren Steuerbescheide, die den Sendungs-Teilnehmern hohe Nachzahlungen präsentierten. Forderungen bis zu 160.000 Euro inkl. der inzwischen aufgelaufenen Zinsen sind dabei offenbar keine Ausnahme.
Diese jetzt erhobenen Steuerforderungen ziehen den Teilnehmer der Helfer-Dokus finanziell den Teppich unter den Füßen weg. Die wenigsten von diesen werden 100.000 Euro oder mehr auf dem Konto haben, um das Finanzamt zufrieden stellen zu können. Genau deshalb, weil sie kein Geld hatten, bekamen sie ja seinerzeit die Hilfe von RTL. Insofern rächt sich nun die Teilnahme an der Helfer-Doku.
Steuerrechtliche Folgen
Dabei dürften die jetzt erhobenen Steuerforderungen eigentlich keine Überraschung darstellen. Besonders den Verantwortlichen von RTL und den anderen Sendern sollten die steuerrechtliche Folgen ihrer Hilfs-Aktionen für die bei ihren Sendungen teilnehmenden Familien nicht unbekannt sein.
Daß man für erhaltene Geld- oder Sachleistungen Einkommenssteuer zahlen muß, ist keine neue Erfindung oder eine besondere Schikane der Finanzämter. Vielmehr muß man sich wundern, daß die Finanzämter erst jetzt aktiv werden und den geldwerten Vorteil, der den Teilnehmern durch die Sendung entstanden ist, entsprechend versteuern.
Man kann natürlich durchaus der Meinung sein, daß Sachleistungen, die der Lebenshilfe dienen, geringer besteuert oder gleich ganz von der Steuer befreit werden sollten. Doch für solche Forderungen sind die Finanzämter die falschen Adressaten. Das kann allein der Gesetzgeber, sprich die Politik anpacken. Darauf warten sollte man jedoch besser nicht.
Ende der Helfer Dokus
Noch versucht RTL einen wie auch immer gearteten Deal mit den Finanzämtern hinzubekommen. Sollte es jedoch zu keiner Einigung kommen, eine solche muß schon die notwendige Steuergerechtigkeit verhindern, dann dürfte das das Ende der Helfer Dokus im Privatfernsehen bedeuten.
Vielleicht macht RTL ja dann auf den freigewordenen Sendeplätzen mal eine Aufklärungsshow zum Thema „Umgang mit Geld und Fragen zur Steuer“.
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