Kommt Benedikt in den Knast?

Droht Papst Benedikt XVI. die Verhaftung in Großbritannien?

Ja, wenn es nach zwei medienbekannten Atheisten geht. Richard Dawkins und Christopher Hitchen, beides bekannte Autoren von Texten, denen man nicht gerade Vatikanverliebheit nachsagen kann, wollen Benedikt bei seinem Großbritannien-Besuch im September dieses Jahres verhaften lassen.

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Der Vorwurf  lautet: Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Das wäre ein strafrechtlicher Tatbestand nach dem Völkerrecht.
Ratzinger soll die Vorkommnisse in Einrichtungen der katholischen Kirche, bei denen es zu Missbrauch von Kindern durch katholische Priester gekommen ist, gezielt verschleiert haben. Für dieses gezielte Verschleiern soll Benedikt nun in den Knast wandern, denn auch als Papst steht er nicht über den Gesetzen, so die Auffassung der beiden Autoren.

Ob man Ratzinger so einfach verhaften könnte, darüber streiten die Gelehrten. Zwar wäre Ratzinger in seiner Funktion als Papst zu einem offiziellem Staatsbesuch in Großbritannien, aber ob er sich auch auf diplomatische Immunität berufen könnte, ist offenbar umstritten.
Versuch einer Klärung: Der Staat Vatikanstadt ist ein anerkannter Staat, der nicht Mitglied der Vereinten Nationen ist und auch sonst keine diplomatischen Beziehungen unterhält. Vertreten wird der Vatikanstaat aber durch den Heiligen Stuhl in Person des Papstes. Der Heilige Stuhl und damit der Papst selbst ist ein souveränes, nichtstaatliches Völkerrechtssubjekt. Und der Heilige Stuhl ist statt des Vatikanstaates Mitglied bei verschiedenen internationalen Organisationen, so auch als Beobachter mit besonderen Rechten bei den Vereinten Nationen.
Aus alldem heraus müßte Papst Benedikt XVI. als Oberhaupt des Vatikanstaates und als eigenständiges völkerrechtliches Subjekt auch diplomatische Souveränität besitzen. Eine Verhaftung wäre also rechtlich nicht durchzusetzen.

Etwas komplizierter wäre es vielleicht bei einem Besuch in Deutschland. Ratzinger hat immer noch die deutsche Staatsangehörigkeit. Seine vatikanische Staatsangehörigkeit darf er entgegen der sonst geltenden Gesetze zusätzlich zur deutschen besitzen. Dies bestätigte die Regierung der Oberpfalz auf Nachfrage ausdrücklich.
Es wäre nun also zu klären, ob Ratzinger sich nach deutschen Gesetzen strafbar gemacht hat. Sollte Benedikt dann nochmal deutschen Boden betreten, was wahrscheinlich eher unwahrscheinlich ist, müßte sich die deutsche Justiz mit den Handlungen des Deutschen Joseph Ratzinger beschäftigen.

So sehr man sich auch mit einer Verhaftung des Papstes anfreunden könnte, wird sie wohl unmöglich durchzusetzen sein. Sie ist rechtlich sehr schwierig und politisch nicht gewollt. Zu stark sind noch immer die Verstrickungen der katholischen Kirche mit den Regierungen dieser Welt.
Insofern ist die gesamte Aktion nichts weiter als eine geschickte Medienkampagne gegen den Papst, Ratzinger in Person und die Machenschaften der katholischen Kirche. Solange sie aber dazu beiträgt, Kinder vor solchen Verbrechern zu schützen, den Kirchenherrschern in Zukunft besser auf die Finger zu schauen und deren Allmachtsphantasien ein für alle mal zu beenden, ist schon sehr viel erreicht.

Quelle: SpOn, Welt, Wikipedia

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