Stromsparen führt zu Sozialhilfekürzung

Einem Sozialhilfempfänger wurde die Sozialhilfe gekürzt, weil er von seinem Stromlieferanten eine Stromkostenrückzahlung erhielt.

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205 EUR erhielt ein Stromkunde in Bielefeld von seinem Stromlieferanten zurück und freute sich über seine Sparsamkeit. Doch mit der Post vom Sozialamt verging ihm schnell die Freude.

Wer mehr Abschlagzahlungen geleistet hat, als er dann effektiv Strom verbraucht, erhält dafür am Ende eines Jahres eine Rückzahlung vom seinem Stromlieferanten. Bei einem Mehrverbrauch erhält man eine entsprechende Nachzahlungsaufforderung. So weit, so alltäglich und für jederman nachvollziehbar.

Nicht, wenn man staatliche Almosen in Form von Sozialhilfe erhält. Dem Bielefelder Stromkunden wurde aufgrund der Stromkostenrückzahlung die Sozialhilfe um eben diesen Betrag gekürzt. 205 EUR weniger Sozialhilfe in dem Monat, in dem er die Rückzahlung erhalten hat, so der Bescheid vom Sozialamt.
Dagegen hatte der Sozialhilfeempfänger geklagt, doch das Bundessozialgericht in Kassel stellte sich auf die Seite des Sozialamtes Bielefeld und befand deren Kürzung für korrekt.

So kommt es jetzt für den Sozialhilfeempfänger zu der absurden und zynischen Situation, daß er durch seine erhöhten Abschlagszahlungen und auch durch sein Stromsparen am Ende mit 205 EUR weniger dasteht. Hätte er geringere Abschläge gezahlt oder mehr Strom verbraucht, dann wäre ihm die Kürzung erspart geblieben.

Diese Logik kann man wohl nur als Beamter eines deutschen Sozialamtes verstehen.

Quelle: NETZEITUNG

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Ein Kommentar

  • Die Entscheidung des Beamten in der Sozialhilfestelle ist aber von den Richtern (die auch Beamte sind) bestätigt worden. Man müßte mal die Urteilsbegründung lesen, um alle fakten zu würdigen. So wie oben dargestellt, ist es wirklich absurd.