Neues vom Holzklotz-Fall

Es gibt höchst ungewöhnliche Entwicklungen im sog. Holzklotz-Fall.

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Durch die einschlägigen Medien dürfte Jedem bekannt sein, worum es sich beim Holzklotz-Fall handelt.

Schon vor dem Verfahren gegen den einzigen Angeklagten traten einige Ungereimtheiten zu Tage. So wurde das Geständnis, das später widerrufen wurde, offenbar unter Entzugserscheinungen gemacht. Der Angeklagte, der als stark abhängig von Rauschgift wie Heroin gilt, soll erst nach dem Geständnis mit einer Ersatzdroge versorgt wurden sein. Ob das Geständnis damit erpresst wurde, wird im Gerichtsverfahren zu klären sein.

Interessanterweise stützt sich aber die gesamte Anklage auf dieses widerrufene Geständnis. Medien wie BILD und Konsorten berichten darüber natürlich nicht. Für sie gilt der Angeklagte automatisch als Täter und die Todesstrafe wäre eigentlich noch zu milde. Zum Glück gibt es in Deutschland noch so etwas, wie einen  Rechtsstaat.

Nun gibt es neue, höchst interessante Entwicklungen. Die Polizisten, die im Gerichtsverfahren als Zeugen geladen sind, sagen nur noch mit einem Strafverteidiger an ihrer Seite aus. Ein absolutes Novum!

Daß dieser Rechtsbeistand vom Staat bezahlt wird, verwundert nur naive Naturen. Ein Polizeisprecher stellt das so dar:

Der Angeklagte lässt sich von drei Verteidigern vertreten, die die Polizeibeamten sehr intensiv und kritisch vernehmen. Zu ihrem eigenen rechtlichen Schutz haben die Kollegen, die die Kernermittlungen geführt haben, einen Rechtsbeistand beauftragt, sie in dem Verfahren zu begleiten. Die Kosten für den Anwalt zahlt zunächst das Land.

Die Polizisten, die den Angeklagten während der Vernehmung befragt haben, wollen also ihre Rechte gegen den Verteidiger des Angeklagten schützen. Wovor haben die Angst? Lief doch nicht alles so klar ab, wie immer gern von Staatsanwalt und Presse behauptet wird?

Im Blog FairesVerfahren kann man alle aktuellen Entwicklungen zum Fall verfolgen.

Quelle: Spon