Telekom im Spitzelsumpf

Die Deutsche Telekom geht zur Zeit in einem regelrechten Sumpf aus Spitzelei und Überwachung unter.

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Am Wochenande räumten Konzernsprecher ein, daß zwischen 2005 und 2006 der eigene Aufsichtsrat überwacht wurde. Dabei wurden Telefonverbindungen von Mitgliedern des Telekom-Aufsichtsrates mit Journalisten ausspioniert. Man wollte herausfinden, wer aus dem Aufsichtsrat brisante Informationen an Journalisten weitergibt.
Zur Auswertung der Telefonverbindungen wurde offenbar auch ein externer Dienstleister beauftragt.

Und genau dieser Dienstleisters ist nun dafür verantwortlich, daß die ganze Angelegenheit herausgekommen ist. Offenbar beschwerte man sich in einem Fax über fehlende Nachfolgeüberwachungsaufträge.

Nach Informationen des Handelsblatts hat der damalige Aufsichtsratsvorsitzende Klaus Zumwinkel höchstpersönlich den Auftrag zur Überwachung gegeben. Außerdem gab Zumwinkel den Auftrag, einen Spitzel in die Redaktion eines deutschen Magazins einzuschleusen. Diese Aktionen erhielten sogar Tarnnamen, ganz wie man es von Geheimdiensten kennt.

Opfer der Spitzelein waren offenbar die Aufichtsratsmitglieder Betriebsratschef Wilhelm Wegner und die Arbeitnehmervertreter Lothar Holzwarth und Michael Löffler.

Nach Konzernangaben wußte Telekom-Chef Rene Obermann nichts von den Überwachungsaktionen.

Quellen: Handelsblatt, SPIEGEL

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Foto: Deutsche Telekom

Schon wieder fällt ein gewisser Herr Zumwinkel auf. Man kann hier sicherlich schon von einer kriminellen Grundeinstellung sprechen. Aber das werden die Gerichte klären.

Ausgerechnet die Deutsche Telekom, die die Wahrung des Telekommunikationsgeheimnisses als ihr höchstes Anliegen verstehen müsste, bespitzelt andere und überwacht deren Telefonverbindungen. Daß es sich bei den Überwachten um Mitglieder der eigene Geschäftsführung handelt, setzt dem Ganzen zusätzlich die Krone auf.
Fassen wir zusammen: Bruch des Grundrechtes des Telekommunikationsgeheimnisses und Vergehen gegen das Aktienrecht und andere Wirtschaftsgesetze. Da bleibt eigentlich nur eine Konsequenz:
Entzug der Lizenz für Telekommunikationsleistungen!

Hier muß mit aller Härte des Gesetzes durchgegriffen werden. Gerade Mitarbeiter von Telekommunikationsgesellschaften haben eine besondere Verantwortung für die Daten der Kunden. Die Wahrung der Grundrechte der Kunden hat höchste Priorität zu haben. Diese Verletzung des Telekommunikationsgeheimnisses wiegt noch schwerer als die Verstöße gegen das Aktienrecht.

achtung.gif Nachtrag: Datenschützer fordern scharfe Strafen.

 

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