5 Prozent-Hürde bei Wahl unzulässig
Laut einem Urteil des thüringischen Verfassungsgerichtshof verstößt die 5 Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen gegen die Thüringer Verfassung. Astrid Rothe-Beinlich, GRÜNE, nannte das Urteil einen Sieg der Demokratie. Sie zeigte sich erfreut:
daß nun tatsächlich jede Stimme entscheidend ist. Eine Fünf-Prozent-Klausel verletzt die Chancengleichheit der Parteien.
Obwohl die Fünf-Prozent-Sperrklausel gegen die Thüringer Verfassung verstößt, wirkt sich dies nicht auf die zurückliegenden Wahlen aus. Die Klausel ist erst bei den nächsten landesweiten Kommunalwahlen nicht mehr anzuwenden, entschied der Verfassungsgerichtshof.
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- Staud, Toralf (Autor)
[Letzte Aktualisierung am 29.04.2023 um 18:41 Uhr / * = werbender Link (Affiliate) / Bilder von der Amazon Product Advertising API]