BVerfG haut Friedrich auf die Finger

Anti-Terror-Datei muß nachgebessert werden.

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Mal wieder muß das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingreifen und das Grundgesetz vor Übergriffen schützen. Bundesinnenminister Friedrich und damit die gesamte schwarz-gelbe Bundesregierung muß sich den Vorwurf gefallen lassen, mal wieder in blindem Aktionismus die Verfassung missachtet zu haben. Man sollte wohl mal ernsthaft über einen Verbotsantrag gegen die Parteien CDU, CSU und FDP nachdenken. Wer wiederholt versucht, verfassungswidrige Gesetze durchzudrücken, der sollte auf seine Haltung zum Grundgesetz überprüft werden. Gerade bei Bundesinnenminister Friedrich kann man da ins Grübeln kommen.

Diesmal ging es um die Anti-Terror-Datei, mit der Innenminister Friedrich für einen besseren Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden sorgen wollte. Wie so oft schießt Friedrich auch diesmal über das Ziel hinaus. Es kann nicht Aufgabe einer Bundesregierung sein, reflexartig nach jedem Terrorakt, der irgendwo auf dieser Welt stattgefunden hat, und bei jeder vermeintlichen Bedrohung nach immer noch mehr Überwachung zu rufen und so die Freiheit der Bürger mehr und mehr einzuschränken. Sollte dem kein Einhalt geboten werden, dann schränkt der Staat die Freiheit seiner Bürger eines Tages mehr ein, als es Terroristen mit ihren Aktionen und Drohungen je könnten.

Das BVerfG hat gestern zwar entschieden, daß eine Anti-Terror-Datei ansich rechtens ist, aber nicht in der Form, in der Innenminister Friedrich diese gern hätte. Deshalb sind jetzt Nachbesserungen notwendig. Das BVerfG gibt der Politik dafür Zeit bis 2015. Wenn im Herbst alles gut läuft, dann ist Friedrich dafür also nicht mehr zuständig.

Im Einzelnen wollen die Richter folgendes geändert haben:

  • Die Speicherung von Kontaktpersonen-Informationen dürfe nur dann erfolgen, wenn die betroffenen Personen wissentlich einen mutmaßlichen Radikalen unterstützen. Bisher können auch Personen gespeichert werden, die „ohne Wissen von einem Terrorismusbezug eine in ihren Augen unverdächtige Vereinigung“ unterstützen.
  • Bloßes Befürworten von Gewalt darf nicht ausreichen, um in der Anti-Terror-Datei zu landen.
  • Die gesammelten Daten sollen regelmäßig durch Datenschutzbeauftragte kontrolliert werden. Das BKA muß dem Parlament und der Öffentlichkeit regelmäßig über den Datenbestand und dessen Nutzung Bericht erstatten.

Erst wenn diese Vorgaben erfüllt sind, dann hat das BVerfG keine Einwände gegen die Zusammenführung der Erkenntnisse aller 38 (!) deutschen Polizei- und Geheimdienstbehörden im Kampf gegen gefährliche Islamisten und deren Kontaktpersonen. Das Trennungsgebot für die Arbeit von Polizei und Geheimdienste darf dann ausnahmsweise aufgehoben werden.
Zur Zeit sind rund 17.000 Datensätze in der Anti-Terror-Datei erfasst. Die meisten der davon betroffenen Personen leben allerdings außerhalb von Deutschland.

Quellen: SZ, Spon

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