Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, daß die jetzige Regelung gegen das Grundgesetz verstößt.

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Mal wieder muß das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einschreiten, um verfassungsfeindliche Gesetze zu stoppen. Diesmal geht es um die Vorratsdatenspeicherung aller Kommunikationsvorgänge.

Seit dem 01.01.2008 wird von allen Bürgern in Deutschland jede Internetverbindung, jede Telefonverbindung (egal ob Festnetz oder Mobil), jeder E-Mail-Kontakt, jede SMS und bei Handynutzung auch jedesmal der Standort für 6 Monate gespeichert. Diese Vorratsdatenspeicherung lehnt das BVerfG zwar nicht grundsätzlich ab, doch die jetzige Regelung verstößt gegen das Grundrecht auf Telekommunikationsfreiheit.

Hauptsächlich stört sich das BVerfG an der nichtvorhandenen Sicherheit der gespeicherten Daten. Es gibt offenbar überhaupt keine Regelungen darüber, wie die gesammelten Daten bei den Telekommunikations-Providern gespeichert werden. Deshalb ist die bisherige Regelung zur Vorratsdatenspeicherung nichtig und die bisher gesammelten Daten müssen sofort gelöscht werden.

Selbst wenn die Regelung irgendwann angepaßt und grundgesetzkonform werden sollte, dann dürfen die Daten nur für Straftaten und nur mit richterlicher Anordnung verwendet werden. Darauf wies das BVerfG nocheinmal explizit hin. Zur Verfolgung von einfachen Ordnungswidrigkeiten dürfen die Daten keinesfalls verwendet werden.

Alles in allem ein großer Sieg für den Datenschutz und die Bürgerrechte in Deutschland! Die Verfassungsbeschwerde von 34.000 aufrechten Bürgern hatte damit Erfolg.
Es wäre jetzt mal an der Zeit, die Verfassungsgegner, die bei der Abstimmung im Bundestag zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung ihr JA gegeben haben, für ihre Angriffe auf das Grundgesetz zur Verantwortung zu ziehen. Ein Fall für den Verfassungsschutz.

Quellen: BVerfG, AK Vorrat

achtung Update (03.03.2010): 1&1 löscht alle Vorratsdaten, das sind immerhin schon 25 Terabyte(!), und trauert den über 2 Mio. EUR nach, die allein 1&1 bis heute für die Vorratsdatenspeicherung ausgeben musste.

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