ebay und die Paypal-Pflicht

Das Bundeskartellamt wird sich jetzt mit der neueingeführten Paypal-Pflicht befassen.

ebay –  das ist das Auktionshaus, das mal sehr vielen sehr viel Spaß gemacht hat, seit geraumer Zeit aber unter der eigenen Gier zu leiden hat und deshalb in der Gunst der Schnäppchenjäger stark gesunken ist. Vorallem für private Verkäufer lohnt sich eine Auktion oder ein Verkauf über ebay kaum noch. Die hohen Einstell- und Verkaufs-Gebühren und die rechtlichen Unsicherheiten sind dafür die Gründe.
Ebenso der nicht vorhandene Service und die nicht vorhandene Unterstützung durch ebay bei auftretenden Problemen, wie Zahlungsausfällen, Abmahnungen oder Betrügereien. Nur mit Textbausteinen kann man nunmal keinen Service für seine Kunden anbieten, der diesen Namen auch verdient.
Die Folgen dieser Entwicklung waren leicht abzusehen. Die Umsätze und die Gewinne von ebay gehen zurück. Andere Anbieter, bspw. Amazon graben immer mehr das Wasser ab.

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Doch eines ist ebay seit der Gründung immer geblieben: gewinnorientiert. Wenn man es freundlich ausdrücken will.
Und so überrascht die neueste Idee aus dem Hause ebay nur wenig.  Seit gestern gelten neue Bedingungen. Nach denen müssen alle Verkäufer, die weniger als 50 Bewertungspunkte aufweisen können, Paypal als Bezahloption anbieten. Bisher konnten dies die Verkäufer freiwillig anbieten oder auch nicht. Nun wird Paypal zum Zwang.
Der schöne Nebeneffekt für ebay: Den Verkäufern entstehen so durch die Nutzung von Paypal zusätzliche Gebühren von bis zu 3,9 Prozent vom Verkaufspreis.

Schon in der Vergangenheit hat sich Paypal zu einer wichtigen Einnahmequelle für ebay entwickelt. In 2008 setzte man allein mit Paypal 800 Mio. Dollar um. Das entspricht einem Drittel des Gesamtumsatzes.
Das möchte man natürlich noch weiter steigern, auf Kosten der Kunden. Beschwerden über dieses rüde Vorgehen werden wie immer von den ebay-Managern ignoriert. Die Textbaustein-Designer haben wieder alle Hände voll zu tun.
Für private Verkäufer wieder ein Grund mehr, ebay zu meiden und seine Sachen auf anderen Plattformen oder dem guten alten Flohmarkt anzubieten.

Ob ebay damit durchkommt, bleibt abzuwarten, denn das entscheidet auch das Bundeskartellamt. Dies wird sich jetzt mit den neuen Verkaufsbedingungen auseinandersetzen und ebay dazu befragen. Das Kartellamt wird dann prüfen, ob ebay mit der eingeführten Paypal-Pflicht seine Marktposition mißbraucht und ggf. ein formelles Verfahren einleiten.

Quellen: WiWo, heise

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