Empörung über schnelles Urteil für Althaus

Der völlig unerwartet schnell zu Ende gegangene Prozess gegen den thüringischen Ministerpräsidenten Althaus hat Verwunderung und Empörung ausgelöst.

Althaus, der am Neujahrstag auf einer österreichischen Skipiste in eine andere Skifahrerin hineingefahren war, worauf diese an den Folgen dieses Unfalls verstarb, wurde gestern vom Bezirksgericht Irdning zu einer Geldstrafe von 33.300 EUR wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Außerdem muß er ein Schmerzensgeld von 5.000 EUR an die Familie des Opfers zahlen.
Diese Summe ist natürlich total lächerlich. 5.000 EUR mehr ist ein Menschenleben offenbar nicht mehr wert. Die Getötete war Mutter einer Tochter. Die kann jetzt zusehen, wie sie mit den 5.000 EUR als Mutterersatz zurecht kommt.
Von den 33.300 EUR bekommt sie keinen Cent. Das Geld geht komplett an den Staat → mehr lesen…

Schadenersatz bei zu hohem Spritverbrauch

Weil der Wagen mehr verbrauchte als im Verkaufsprospekt angegeben, muß der Autobauer Schadenersatz leisten.

Ein Mann hatte sich 2005 von der Werbung leiten lassen und sich eine Mercedes E-Klasse zugelegt. Laut Verkaufsprospekt sollte der Wagen 10,2 Liter Diesel innerorts und 7,6 Liter außerorts verbrauchen.
Mit diesen Verbrauchswerten ist die E-Klasse natürlich beim besten Willen nicht als Öko-Auto zu bezeichnen. Doch selbst diese Werte hielt der Wagen nicht ein. Der Käufer ermittelte einen Verbrauch von 15 Prozent über der Herstellerangabe, also jenseits von Gut und Böse. Ein Gutachter kam später auf einen Mehrverbrauch von 9 Prozent.

Böse war allerdings der Käufer, fühlte er sich doch von Mercedes hinters Licht geführt. Er klagte und bekam Recht. Mercedes Benz bzw. die Daimler AG → mehr lesen…

WLAN-Betreiber haftet nicht für Hacker

Nach einem Urteil des OLG Frankfurt (Main) haftet der Betreiber eines WLAN nicht für rechtswidrige Handlungen eines Dritten.

Bislang herrschte die Rechtsauffassung, der WLAN-Betreiber ist für alles verantwortlich, was über sein Netz geschieht. Auch für rechtswidrige Handlungen, die von ungebetenen Gästen -sprich Hackern, die sich unautorisiert Zugang zum WLAN verschafft haben- durchgeführt werden.
Das OLG ist der Ansicht, daß der WLAN-Betreiber ohne hinreichende Anhaltspunkte für rechtswidrige Handlungen durch Dritte nicht verantwortlich zu machen ist. Allein die Tatsache, daß bekannt ist, daß Fremde sich ins WLAN einhacken können, reicht nicht, um den Betreiber nachträglich verantwortlich zu machen.
Damit hebt das OLG ein Urteil des Landesgerichts auf, das auf vorbeugende Security-Maßnahmen bestanden hatte.

Quelle: IT-Business → mehr lesen…

BVerfG schafft neues Grundrecht

Mit seinem Urteil vom 27.02.2008 zur Onlinedurchsuchung in NRW hat das Bundesverfassunggericht (BVerfG) ein neues Computer-Grundrecht geschaffen: Das Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Damit ist das BVerfG im Zeitalter der Informationstechnik angekommen.

Da auf Computern eine Vielzahl von persönlichen Daten zu finden sind und diese Daten durch Vernetzung etwa via Internet durch technische Zugriffsmöglichkeiten auszuspähen und zu manipulieren sind, folge daraus ein grundrechtlich erhebliches Schutzbedürfnis.
Will der Staat in dieses Grundrecht eingreifen, dann hat er umfangreiche Voraussetzungen zu erfüllen. So darf nur bei tatsächlichen Anhaltspunkten, daß eine konkrete Gefahr für für ein überragend wichtiges Rechtsgut (wie Leib, Leben und Freiheit der Person oder Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen des Staates oder → mehr lesen…

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