Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Grundrecht

Erstes Gericht sieht Vorratsdatenspeicherung als Verstoß gegen Grundrecht auf Datenschutz.

Wie der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung mitteilt, hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden in einer Entscheidung vom 27.02.09 (Aktenzeichen 6 K 1045/08.WI) die flächendeckende Aufzeichnung der Telefon- und Internetnutzung als unverhältnismäßig bezeichnet:

Das Gericht sieht in der Datenspeicherung auf Vorrat einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz. Sie ist in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig. Der Einzelne gibt keine Veranlassung für den Eingriff, kann aber bei seinem legalen Verhalten wegen der Risiken des Missbrauchs und des Gefühls der Überwachung eingeschüchtert werden… Der nach Art. 8 EMRK zu wahrende Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist durch die Richtlinie [zur Vorratsdatenspeicherung] nicht gewahrt, weshalb sie ungültig ist.

Das Wiesbadener Gericht hat die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung  nun dem Europäischen Gerichtshof zur → mehr lesen…

Keine Nutzungsgebühr bei Umtausch wegen Mangel

Bei Inanspruchnahme des Umtauschrechts während der Gewährleistung darf für die Dauer der Nutzung keine Gebühr berechnet werden.

Zu dieser Entscheidung kam jetzt der Bundesgerichtshof (BGH). Selbst wenn das Ende der Gewährleistungsfrist kurz bevor steht, d.h. der Kunde das Gerät schon einige Zeit in Benutzung hatte, darf keine Gebühr erhoben werden. Der Kunde erhält eine neues Gerät ohne Kosten für ihn.

Geklagt hatte eine Kundin, die im Sommer 2002 ein Gerät erworben und dieses im Sommer 2004 wegen eines Mangels umgetauscht hatte. Für die knapp zweijährige Nutzung sollte sie eine Gebühr von 70 EUR zahlen. Mithilfe des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände klagte sie sich durch alle Instanzen bis zum BGH.
Der BGH bat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Beurteilung
→ mehr lesen…

1 2 3