Verfassungsexperten einig: Bundesrat muß Atomvertrag zustimmen

Der exPräsident des Verfassungsgerichts bleibt bei seiner Auffassung. Der Bundesrat muß dem merkelschen Atomvertrag zustimmen.

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Auf Angela Merkel muß man dieser Tage besonders aufpassen. Nicht nur, daß sie sich die gewünschten Gesetze von den Chefs der vier großen Energiekonzerne quasi direkt im Wortlaut per Telefon durchgeben lässt. Nein, sie will diesen unter absolut undemokratischen Zuständen zurechtgezimmerten und lange geheimgehaltenen Atomvertrag auch noch an den verfassungsrechtlichen Organen vorbei inkraft treten lassen. So will Merkel den Atomvertrag dem Bundesrat nicht zur Abstimmung vorlegen. Dabei sind durch die geplanten Laufzeitverlängerungen der Atomkraftwerke gerade die ureigensten Interessen der Bundesländer betroffen.

Sollte Merkel das so durchziehen, dann wäre das klarer Verfassungsbruch. Da ist sich exPräsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, ganz sicher.

Jede nicht nur unwesentliche Änderung der Auftragsverwaltung im Atomrecht bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Und die Verlängerung der AKW-Laufzeiten ist eine nicht nur marginale, sondern wesentliche Änderung des bestehenden Atomrechts und damit zustimmungsbedürftig nach Art. 87c Grundgesetz.

Die Länder haben bereits angekündigt, ihrerseits Verfassungsklage einzureichen, sollte Merkel wirklich versuchen, ihren Atomlobby-Beschenkungsvertrag ohne die Zustimmung der Länderkammer zu geltendem Recht zu machen.

Das wird Merkel, der schwarz-gelben Koalition und ihren Freunden bei den Atomkonzernen natürlich nicht in den Kram passen. Hat Schwarz-Gelb doch mit der NRW-Wahl und der lange überfälligen Ablösung von Rüttgers die Mehrheit im Bundesrat verloren. Ein einfaches Durchwinken von Merkels Wunschgesetzen wie im Bundestag wird es deshalb nicht geben.

Man wird abwarten müssen, wie weit Merkel und Co. wirklich gehen werden und ob sie die Profitwünsche der Atomkonzerne auch am Grundgesetz vorbei erfüllen wollen. Dann jedoch wäre die komplette schwarz-gelbe Koalition ein Fall für den Verfassungsschutz.

Quelle: taz

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