Bürgerportale und Bundes-E-Mail gecancelt

Der Bundesrat hat die geplanten Bürgerprotale und die Bundes-E-Mail vorerst gecancelt.

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Im Prinzip findet man die Ideen gar nicht schlecht, doch der dazu vom Bundesinnenministerium vorgelegte Gesetzentwurf wurde von 3 Ausschüssen des Bundesrates regelrecht zerpflückt. Fazit: „Gut gemeint, jedoch unzureichend umgesetzt und daher nicht geeignet.“

Hauptkritikpunkte: Fehlende Sicherheit und die Vermengung von hoheitlichen Aufgaben und kommerziellen Interessen.
Auch die Verschiebung des „verwaltungsverfahrensrechtlichen und prozessualen Gleichgewichts“ zuungusten der Bürger stieß dem Bundesrat auf. Durch die geplanten Regelungen würde es dazu kommen, daß eine als „Einschreiben“ versandte E-Mail bereits nach dem Absenden als ordnungsgemäß zugestellt gilt. Das würde die Beweislast zuungusten des Empfängers verschieben. Bisher ist der Absender dafür verantwortlich, daß eine Nachricht (etwa ein Mahnbescheid) auch ordnungsgemäß beim Empfänger ankommt.
Desweiteren wurde das bloße Nichtvorhandensein der Einbindung der geplanten Bürgerportale in die europäische IT-Landschaft bemängelt.

So wird es nichts werden mit den Schäuble Träumen von Bürgerportalen und Bundes-E-Mail! Aber wen wundert es noch, wenn die Vorlagen, die aus dem Bundesinnenministerium kommen, vor technischer Inkompetenz nur so triefen?

Quelle: IT-Business

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