Solidaritätszuschlag ist verfassungswidrig

Das Finanzgericht in Niedersachsen ist der Auffassung, daß der Solidaritätszuschlag verfassungwidrig ist.

Nach der Ansicht der Finanzrichter verstößt der Solidaritätszuschlag spätestens seit 2007 gegen die Verfassung, weil der Soli ursprünglich als eine sogenannte Ergänzungszulage gedacht war. Als solche dürfte er jedoch nur zur Deckung von vorübergehender Bedarfsspitzen genutzt werden und deshalb auch nur vorübergehend erhoben werden. Der Soli wird aber bereits seit 1991 (mit Unterbrechung) eingetrieben.
Das niedersächsische Finanzgericht in Hannover hat deshalb das Bundesverfassungsgericht zur Klärung dieser Angelegenheit angerufen.

Gegen den Bescheid seines Finanzamtes über den Solidaritätszuschlag für das Jahr 2007 hatte ein 37-jähriger Angestellter aus dem Landkreis Osnabrück geklagt.

Man wird auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts warten müssen. In der Zwischenzeit jedoch wird hundertprozentig wieder allerlei Unsinn durch → mehr lesen…

Ende der Solidarität

Zur Diskussion um den Solidaritätsbeitrag.

Wir befinden uns mitten im Sommerloch und jede noch so kleine Äußerung eines vermeintlich wichtigen Politikers wie Herrn Althaus wird medial bis zum Erbrechen ausgeschlachtet. So weit, so alljährlich und bekannt. Man sollte bei den Themen als Zuschauer, -hörer oder Leser allerdings ein gewisses Maß an intelligenter Substanz erwarten dürfen.

Leider hapert es daran immer öfter. So auch beim Thema „Soli-Zuschlag“. Kaum ist auch dem letzten Politiker aufgefallen, daß sich in diesem Jahr der Mauerfall zum 20. Mal jährt, schon wird krampfhaft irgendein Thema gesucht, das vermeindlich dazu passen könnte. So kam man mal wieder auf den „Soli-Zuschlag“.

20 Jahre ist die Mauer jetzt weg, deshalb könnten die „neuen Bundesländer in Ostdeutschland“ (allein dieser Ausdruck → mehr lesen…

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