CSU vom BVerfG auf den Boden der Verfassung geholt

Die CSU muß sich ab sofort wieder ans Grundgesetz halten.

Das umstrittene Versammlungsgesetz, das am 01.10.2008 in Bayern inkraft getreten ist, wurde vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gekippt. Die Verfassungsrichter sind der Auffassung, daß dieses Gesetz einschüchternd, unbestimmt und vage sei. Das Recht auf Versammlung werde unnötig eingeschränkt, weil es einen hohen bürokratischen Aufwand bedeuten würde, eine Versammlung anzumelden. Aufgabe des Grundgesetzes sei es aber nicht behördenfreundlich zu sein, sondern die Rechte der Menschen zu schützen.

Besonders die Pflicht zur Angabe von Ort, Zeit und Thema einer Versammlung ist den Verfassungsrichtern aufgestoßen. Und das sollte schon bei einer Versammlung von 2 Personen gelten. Bei Nichteinhaltung drohte ein Bußgeld.
„Blinddates“ wären somit in Bayern mit diesem Schwachsinnsgesetz aus dem Hause Beckstein nicht mehr → mehr lesen…