Verfassungsexperten einig: Bundesrat muß Atomvertrag zustimmen

Der exPräsident des Verfassungsgerichts bleibt bei seiner Auffassung. Der Bundesrat muß dem merkelschen Atomvertrag zustimmen.

Auf Angela Merkel muß man dieser Tage besonders aufpassen. Nicht nur, daß sie sich die gewünschten Gesetze von den Chefs der vier großen Energiekonzerne quasi direkt im Wortlaut per Telefon durchgeben lässt. Nein, sie will diesen unter absolut undemokratischen Zuständen zurechtgezimmerten und lange geheimgehaltenen Atomvertrag auch noch an den verfassungsrechtlichen Organen vorbei inkraft treten lassen. So will Merkel den Atomvertrag dem Bundesrat nicht zur Abstimmung vorlegen. Dabei sind durch die geplanten Laufzeitverlängerungen der Atomkraftwerke gerade die ureigensten Interessen der Bundesländer betroffen.

Sollte Merkel das so durchziehen, dann wäre das klarer Verfassungsbruch. Da ist sich exPräsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, ganz sicher.

Jede nicht nur unwesentliche

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Internationaler Frauentag

Hier ein symbolischer Blumenstrauß für alle Leserinnen.

Ging es früher hauptsächlich um die Rechte der Frauen, wie Wahlrecht und Selbstbestimmung, müssen Frauen und Männer heutzutage gemeinsam dafür kämpfen, daß die mühsam errungenen Bürgerrechte erhalten bleiben.
Leider sind viele Mitglieder des Bundestages dauerhaft bemüht, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zu bekämpfen. Die letzten Urteile des Bundesverfassungsgericht sind ein Spiegelbild dieser Entwicklung. Das sieht auch der scheidene Präsident des BVerfG Hans-Jürgen Papier so. Er fordert die Politik und den Gesetzgeber im Speziellen dazu auf, „unantastbare Menschenwürdekerne“ mehr zu beachten und zu schützen.

Einige Gesetze des Bundes und der Länder sind – absichtlich oder unabsichtlich – über das Ziel hinausgeschossen, Terrorismus oder Schwerkriminalität zu bekämpfen.

Kämpfen wir gemeinsan dafür, diesen → mehr lesen…

60 Jahre BRD, 20 Jahre Ende der Teilung

60 Jahre Bundesrepublik Deutschland, 20 Jahre Mauerfall – Und noch immer keine Verfassung!

60 Jahre BRD

Heute vor genau 60 Jahren wurde die Bundesrepublik Deutschland gegründet. Übrigens lange vor der DDR, die erst im Oktober 1949 entstand, und damit als erster Schritt zur staatlichen, deutschen Teilung.

Mit der Verabschiedung des Grundgesetzes im spießigen Bonn begann ein neuer Abschnitt in der Geschichte Deutschlands. Demokratie, Bürgerrechte, Freiheit für alle in Deutschland Lebenden zu erreichen – das waren die Träume der Gründerväter und diese schrieben sie ins Grundgesetz.
In weiser Voraussicht bauten sie auch Hindernisse ein, die diese Rechte schützen sollten. Nicht zuletzt das Bundesverfassungsgericht ist dafür eine äußerst wichtige Institution.
Denn als ob es die Gründungsväter bereits geahnt haben, sind gerade in heutigen Zeiten die → mehr lesen…

Schäuble will für Piraten das Grundgesetz ändern

Der Fluch des Wolfgang  S. – Das Drama will kein Ende nehmen

Das Drama „Wolfgang S. gegen Recht und Gesetz“ will einfach kein Ende nehmen. Wie lange kann Deutschland noch diesen Gegner des Grundgesetzes aushalten?

Die Liste seiner Verfehlungen ist lang. Vom totalen Überwachungswahn getrieben, kennt der Mann kein Halten. Gesetze oder Verfassungen sind für ihn offenbar Dinge, die, wenn sie scheinbar im Weg stehen, entweder geändert oder gleich ganz abgeschafft oder -noch einfacher- nicht beachtet werden. Um einige Beispiele zu nennen:

Die Liste ließe sich weiter fortsetzen, → mehr lesen…

BVerfG schränkt Nutzung von Internet- und Telefondaten weiter ein

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe hat die Nutzung von gespeicherten Telefon- und Internetdaten weiter eingeschränkt.

Diese Daten werden im Zuge der Vorratsdatenspeicherung seit 1. Januar 2008 von allen Bürgern gesammelt. Jede Internetverbindung, jede Telefonverbindung (egal ob Festnetz oder Mobil), jeder E-Mail-Kontakt, jede SMS und bei Handynutzung auch jedesmal der Standort wird für 6 Monate gespeichert.
Gegen diesen massiven Eingriff in die Rechte eines jeden Einzelnen sind Verfassungsbeschwerden beim BVerfG anhängig.

Nach einer Entscheidung von heute hat das BVerfG die Nutzung dieser Daten weiter eingeschränkt. Die Daten dürfen bis zu einer endgültigen Entscheidung nur noch dann an die Polizei oder Nachrichtendienste übermittelt werden, wenn es um die Abwehr einer „dringenden Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit der Person“ oder um die → mehr lesen…

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