BVerfG kippt Herdprämie

Das Bundesverfassungsgericht stoppt das Betreuungsgeld.

Verfassungswidrig, so lautet die Entscheidung der Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Das Betreuungsgeld, wie die #Herdprämie offiziell genannt wird, verstößt gegen das Grundgesetz, weil der Bund gar keine Gesetzgebungskompetenz für eine bundesweite Herdprämie hat.

In der Pressemitteilung des BVerfG zum Urteil (vom 21. Juli 2015 – 1 BvF 2/13) heißt es:

Dem Bundesgesetzgeber fehlt die Gesetzgebungskompetenz für das Betreuungsgeld. Die §§ 4a bis 4d des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, die einen Anspruch auf Betreuungsgeld begründen, sind daher nichtig.
Sie können zwar der öffentlichen Fürsorge nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG zugeordnet werden, auf die sich die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes erstreckt. Die Voraussetzungen des Art. 72 Abs. 2 GG für die Ausübung dieser Kompetenz

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MFO Matratzen Outlet schließt alle Filialen

Was steckt hinter der plötzlichen, totalen Schließung?

Die Firma MFO Matratzen-Outlet schließt am 03. Mai 2014 alle ihre Filialen in Deutschland. Das sind immerhin rund 500 Geschäfte, flächendeckend in der ganzen Bundesrepublik verteilt. Kaum eine Innenstadt, in der es keine Filiale des Matratzen* Vermarkters gibt. In vielen Orten gab es gleich mehrere davon. Nun werden diese alle geschlossen. Der Abverkauf der Ware hat bereits begonnen. Rabatte von mindestens 30 Prozent werden auf alle verfügbaren Matratzen gewährt. In TV-Werbespots weißt MFO gezielt daraufhin und scheint offenbar kein Problem mit dem bevorstehenden Ableben zu haben.

Was steckt hinter der Aktion?

Die Aufregung im Outlet-Markt ist nach der Ankündigung von MFO entsprechend groß, wenn so ein großer der Branche die Segel offenbar streichen → mehr lesen…

Eltern haften nicht für illegales Filesharing ihrer Kinder

Bundesgerichtshof weist Klage der Musikindustrie zurück.

Auf dieses Urteil wurde lange gewartet. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) endlich eine weitreichende Entscheidung zum leidigen Thema Filesharing getroffen. Demnach müssen Eltern  nicht für die Aktivitäten ihres minderjährigen Kindes bei illegalen Tauschbörsen haften, wenn sie das Kind ausreichend darüber belehrt haben, daß der Tausch von geschützten Werken illegal sei. Eine Verpflichtung, das Kind ständig bei der Nutzung des Internets  zu beobachten oder den Zugang zum Internet teilweise zu sperren, besteht nicht.

Nach Auffassung des BGH müssen die Eltern ihren Kindern nicht von vornherein mit Misstrauen begegnen und ihnen unterstellen, daß sie Rechtsverletzungen begehen. Nur wenn bereits eine Abmahnung vorliegen sollte, dann sind die Eltern zu besonderer Vorsicht gezwungen. Solange aber gilt das Prinzip → mehr lesen…

BVerfG Urteil zum ESM – Livestream

Urteil des Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zum ESM.

Heute will das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sein Urteil zum Euro-Rettungsschirm (ESM) verkünden. Ca. 10 Uhr wird es so weit sein. Der Fernsehsender Phoenix wird neben der TV-Übertragung auch einen Livestream im Internet zur Verfügung stellen. Sollte der überlastet sein, gibt es bei n-tv einen Livetrstream.

Heute werden die acht Richter des BVerfG wohl oder übel Geschichte schreiben. Die internationalen Aktien- und Finanzmärkte blicken nach Karlsruhe. Die Nervosität ist groß, auch wenn eigentlich niemand damit rechnet, daß das BVerfG den ESM komplett stoppen wird, weil sie ihn für verfassungswidrig halten. Doch daß es Auflagen geben wird, davon gehen bisher alle Beobachter aus.

Mit 700 Mrd. EUR soll der Euro-Rettungsschirm ausgestattet werden und als dauerhafter Rettungsschirm → mehr lesen…

Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, daß die jetzige Regelung gegen das Grundgesetz verstößt.

Mal wieder muß das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einschreiten, um verfassungsfeindliche Gesetze zu stoppen. Diesmal geht es um die Vorratsdatenspeicherung aller Kommunikationsvorgänge.

Seit dem 01.01.2008 wird von allen Bürgern in Deutschland jede Internetverbindung, jede Telefonverbindung (egal ob Festnetz oder Mobil), jeder E-Mail-Kontakt, jede SMS und bei Handynutzung auch jedesmal der Standort für 6 Monate gespeichert. Diese Vorratsdatenspeicherung lehnt das BVerfG zwar nicht grundsätzlich ab, doch die jetzige Regelung verstößt gegen das Grundrecht auf Telekommunikationsfreiheit.

Hauptsächlich stört sich das BVerfG an der nichtvorhandenen Sicherheit der gespeicherten Daten. Es gibt offenbar überhaupt keine Regelungen darüber, wie die gesammelten Daten bei den Telekommunikations-Providern gespeichert werden. Deshalb ist die bisherige Regelung zur Vorratsdatenspeicherung → mehr lesen…

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