Andreas L. – der Vorverurteilte.

Gilt für den Co-Piloten die Unschuldsvermutung nicht mehr?

Es ist wahrhaftig ein Drama, das sich am Dienstag Mittag am Himmel über den französischen Alpen abspielte. Ein Airbus A320 der Lufthansa-Tochterairline Germanwings war mit offenbar voller Reisefluggeschwindigkeit an einem Fels in der Nähe von Barcelonnette zerschellt. Das Flugzeug wurde komplett zerstört, es gab keine Überlebenden. 150 Menschen fanden den Tod.

Keine Rücksicht durch die Medien

Nach dem ersten Schock kannte die mediale Aufregung keine Grenzen mehr. Aus Mangel an echten Fakten wurden Live-Sendungen und Vor-Ort-Schalten mit Mutmaßungen und O-Tönen gefüllt. Leider nahm – entgegen aller Beteuerungen nach früheren Fällen – auch diesmal die Presse kaum Rücksicht, wenn es darum ging „Emotionen einzufangen“. So wurde am Flughafen Düsseldorf voll drauf gehalten, wenn → mehr lesen…

Immunität von Wulff soll aufgehoben werden

Staatsanwaltschaft Hannover beantragt die Aufhebung der Immunität.

Das hat es in Deutschland bisher noch nicht gegeben. Eine Staatsanwaltschaft beantragt die Aufhebung der Immunität des Bundespräsidenten. Wie tief kann man als Politiker und auch als Mensch eigentlich sinken, um nicht mehr zu erkennen, wann das Spiel zu Ende und man selbst zur unerträglichen Belastung geworden ist?

Die Staatsanwaltschaft Hannover hat heute die Aufhebung der Immunität von NochBundespräsident Christian Wulff beantragt. Nach reiflicher und leider auch langwieriger Überlegung ist man doch noch zu der Erkenntnis gelangt, daß man nicht mehr umhin kommt, die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Wulff aufzunehmen. Der Anfangsverdacht wegen Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung im Amt ist einfach nicht wegzuwischen. Konkret geht es dabei um die Bürgschaft des Landes Niedersachsen, die → mehr lesen…

File-Sharing-Nutzer können aufatmen

Gefunden bei law blog.

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Die Nutzer von Tauschbörsen können aufatmen. Das Herunterladen von Musik und Filmen wird nur noch bei „gewerblichem Ausmaß“ strafrechtlich verfolgt. Darauf haben sich die drei Generalstaatsanwälte in Nordrhein-Westfalen verständigt.

Dabei gelten folgende Höchstgrenzen, um straffrei zu bleiben:

  • nicht mehr als 3.000 Dateien und
  • nicht mehr als 100 Filme zum Download anbieten

Als rechnerische Schadensgrenze wurden 3.000 EUR festgelegt, 1 EUR pro angebotener Datei.

Mit diesem Vorgehen wollen die NRW-Generalstaatsanwälte die Flut von Anzeigen gegen File-Sharing-Nutzer eindämmen. Diese Anzeigen kommen meist aus der Musik- und Pornoindustrie. Ziel dieser Anzeigen ist jedoch meist nicht die strafrechtliche Verfolgung der File-Sharing-Nutzer, sondern die Ermittlung der Kontaktdaten hinter den festgestellten IP-Adressen, um diese dann für eine kostenpflichtige Abmahnung zu nutzen. → mehr lesen…