Alte schnurlose Telefone ab 2009 verboten

Alte schnurlose Telefone aus den neunziger Jahren sind ab 2009 nicht mehr zulässig.

Wer ab 2009 mit schnurlosen Telefonen, die auf den Standards CT1+ oder CT2 basieren, telefoniert und dabei Störungen verursacht, muß mit Strafen bis zu 1.600 EUR rechnen.
Grund ist die Neuvergabe der Frequenzen, auf denen die alten Telefonen arbeiten. Diese Frequenzen sind ab 2009 für den Mobilfunk freigegeben. Und damit sich die einzelnen „Funkgeräte“ nicht gegenseitig stören, ist der Weiterbetrieb der alten Schnurlostelefone* ab Anfang 2009 verboten.

Laut der Bundesnetzagentur sind die alten Telefone leicht zu erkennen:

Sie haben teils ein beachtliches Gewicht. Sie heißen Sinus 1 bis 5, haben eine Kennzeichnung wie das Posthorn, ein Z und eine Zulassungsnummer, die mit U oder V endet.

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