Bei Schulabbruch droht jungen Ausländern Ausweisung

In Berlin droht jungen Ausländern bei vorzeitigem Schulabbruch die Ausweisung.

Mit dieser Drohgebärde sollen ausländische Jugendliche zum Lernen motiviert werden.
Der neue „Anwendungshinweis“ zum Aufenthaltsrechts gilt schon seit März im Bundesland Berlin. Danach können Jugendliche ohne deutsche Staasbürgerschaft, die mindestens 16 Jahre alt sind, nur dann eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung erhalten, wenn sie selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen können, einen Schulabschluß haben, in der Ausbildung sind oder Aussicht auf einen Ausbildungsplatz haben. Ohne diese Voraussetzungen kann eine Aufenthaltserlaubnis nicht erteilt werde, schon gar nicht eine Niederlassungserlaubnis.

In Berlin liegt die Quote der ausländischen Schulabgänger, die keinen Abschluß haben, bei 20 Prozent. Vielen von diesen landen über kurz oder lang bei Hartz4 oder werden kriminell. Diesen Mißstand will der rot-rote Senat nun → mehr lesen…