Urteil: Hartz4 muß geändert werden!

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hält die derzeit geltenden Hartz4-Sätze für verfassungswidrig.

Im einem Urteil hat das BVerfG jetzt weitgehende Korrekturen verlangt.
Bis Jahresende 2010 dürfen noch die jetzigen Sätze angewendet werden. Ab Januar 2011 müssen aber neue Hartz4-Sätze gelten, weil die Berechungen der bisherigen verfassungswidrig sind.

Drei Familien hatten geklagt, weil sie die für Kinder geltenden Hart4-Sätze als zu niedrig ansehen. Dem gaben die Verfassungsrichter recht.
Erwachsene erhalten zur Zeit einen Regelsatz von 359 EUR, Kinder erhalten je nach Alter zwischen 215 EUR (unter 6 Jahre), 251 EUR (unter 14 Jahre) oder 287 EUR (14 bis 18 Jahre). Das entspricht jeweils 60, 70 bzw. 80 Prozent vom Erwachsenen-Regelsatz.

Das BVerfG halten diese Berechungen nicht für transparent und fordert deshalb vom Gesetzgeber → mehr lesen…