Verfassungsbeschwerde löst sich in Rauch auf

Rauchverbot bleibt, Verfassungsbeschwerde gescheitert.

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen das strikte Rauchverbot in Bayern nicht zur Entscheidung angenommen. Die 2. Kammer des BVerfG sieht die Grundrechte der Kläger nicht gefährdet.

Geklagt hatten eine Raucherin, eine Gastättenbetreiberin, die ihren Umsatz zu einen großen Teil mit Rauchern macht, und eine GmbH, die eine kleine Trinkstube (unter 75 qm) betreibt und nach eigener Aussage nur Raucher beschäftigt und nur rauchende Gäste in ihr Lokal einläßt.

Das BVerfG machte klar, daß es bereits in 2008 entschieden hat, daß der Gesundheitsschutz über der Berufsfreiheit stehen kann. Der Gesetzgeber darf auch solche Gesetze erlassen, die am Ende dazu führen können, daß einzelne Unternehmer in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet sind, wenn nur so der gesundheitliche Schutz → mehr lesen…

Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kippt Rauchverbot

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Rauchverbote in Berlin und Baden-Württtemberg gekippt.

Die Richter des BVerfG hielten die Verbote in diesen Ländern für verfassungswidrig. Damit gaben sie zwei Wirten aus Berlin und Tübingen und einem Disko-Betreiber aus Heilbronn mit ihrer Klage recht.

Bis Ende 2009 müssen die Länder jetzt eine neue Regelung treffen. Die jetzigen Verbote bleiben bis dahin inkraft.
Nur in sogenannten Trinkkneipen mit weniger als 75 Quadratmetern, die nur aus einem Raum bestehen und in denen keine zubereiteten Speisen angeboten werden, darf ab sofort wieder geraucht werden.
In Diskotheken, die  nur von Volljährigen besucht werden dürfen, ist ab sofort die Einrichtung eines Raucheraumes (in denen sich keine Tanzfläche befinden darf) erlaubt.

Die Karlsruher Richter sind allerdings keine absoluten Freunde → mehr lesen…