EU-Vertrag: BVerfG verlangt mehr Demokratie

Das Bundesverfassungsgericht hat den EU-Vertrag von Lissabon zwar gebilligt, aber Nachbesserungen verlangt.

Der Ratifizierungsvergang ist damit ersteinmal gestoppt. Der EU-Vertrag kann in seiner jetzigen Form nicht inkraft treten. Die Bundesregierung muß vor der Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde das Begleitgesetz über die Beteiligungsrechte von Bundestag und Bundesrat neu verfassen.

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Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verlangt mehr Mitsprache des deutschen Parlaments: Jede Entscheidung aus Brüssel, die in die nationale Souveränität Deutschlands eingreift, muß einzeln vom Bundestag abgesegnet werden. Die bisherige im EU-Vertrag vorgesehene pauschale Zustimmung zu allen Entscheidungen aus  ist damit hinfällig, auch wenn Bundestag und Bundesrat dieser Regelung bereits zugestimmt hatten.

Das BVerfG muß damit wieder einmal für die Einhaltung der demokratischen Rechte sorgen. Der Eingriff in die  nationale Souveränität, nichts anderes ist der → mehr lesen…