Rundfunkbeitrag sinkt um 48 Cent.

Die GEZ-Gebühr wird auf 17,50 EUR gesenkt.

Zum ersten Mal in der Geschichte der Zwangs-PayTV-Gebühr wird deren Höhe gesenkt. Sonst gab es immer nur eine Richtung, und die ging stets nach oben.

Die Länderchefs haben heute beschlossen, den Rundfunkbeitrag, auch GEZ genannt, vom 01. Januar 2015 an auf 17,50 EUR pro Monat pro Haushalt zu senken. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, wenn auch ein kleiner. Die Ministerpräsidenten blieben mit der Höhe der Senkung allerdings hinter der Empfehlung der „unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten“ (KEF) zurück. Die KEF hatte eine Senkung um 73 Cent vorgeschlagen, geworden sind es nur 48 Cent.

Offenbar wollen sich die Länderchefs und die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (ÖR) einen gewissen Puffer sichern, → mehr lesen…

Rundfunkbeitrag soll sinken

Erstmals in der Geschichte könnte der GEZ-Beitrag sinken.

Offiziell heißt der GEZ-Beitrag seit Anfang dieses Jahres Rundfunkbeitrag. Nicht nur der Name wurde geändert, auch die Zahl der Menschen, die diese Zwangs-PayTV-Gebühr bezahlen müssen, wurde kräftig erhöht. Seit Januar 2013 müssen alle Haushalte den Beitrag von 17,98 EUR pro Monat zahlen, ob sie die Rundfunk- und Fernsehangebote der öffentlich-rechtlichen Sender nutzen oder nicht. Deshalb ist der Rundfunkbeitrag auch kein Beitrag sondern eine Steuer und nach Meinung einiger Experten genau deshalb auch verfassungswidrig.

Ob der Rundfunkbeitrag in der jetzigen Form Bestand haben wird, werden die Gerichte noch abschließend klären. Was jetzt schon feststeht, ist die Tatsache, daß trotz gegenteiliger Beteuerungen der Verantwortlichen aus Politik und der Sendeanstalten die Einnahmen aus → mehr lesen…

GEZ-Gebühr für Internet-PC unrechtmäßig

Die GEZ-Gebühr für Internet-PCs ist unrechtmäßig.

Zu dieser Auffassung kam das Verwaltungsgericht Wiesbaden. In den Vorschriften für eine Gebührenpflicht würden „neuartige Rundfunkempfänger“ (schöne Wortschöpfung der GEZ Bürokraten), wie PCs mit Internetanschluß, überhaupt nicht erwähnt. Deshalb könne nur indirekt auf eine Gebührenpflicht geschlossen werden.

Ein EDV-Fachmann hatte gegen die GEZ-Gebühr für seinen Internet-PC in der privaten Wohnung, den er nur für seine Arbeit nutzt, geklagt. Zwangs-PayTV-Gebühren zahlt er ja ohnehin für seine privaten Fernseher und Radios. Allein das würde den EDV-Fachmann bereits von der zusätzlichen Gebühr für den Internet-PC befreien, so das Gericht.

Weiter ist das Verwaltungsgericht der Meinung, daß schon der vernüftige Menschenverstand einem sagt, daß ein Rundfunkemfangsgerät ein Radio oder zumindest ein Gerät mit Empfangsteil ist, das auch zum → mehr lesen…