EuGH: Gebrauchte Software darf verkauft werden

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, daß gebrauchte Software weiterverkauft werden darf.

Das wird für einige Unruhe unter den Software-Herstellern sorgen. Waren diese doch bisher der Meinung, daß man als Kunde zwar brav für die Lizenzen zahlen darf, was mit diesen jedoch geschehen darf, darüber bestimmt weiterhin der Hersteller. Von dieser irrigen Annahme werden sich die Herstellerfirmen nun verabschieden müssen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat jetzt in einem Urteil entschieden, daß gebrauchte Software-Lizenzen sehr wohl weiterverkauft werden dürfen.

Die Richter des EuGH gingen sogar noch einen Schritt weiter. Das Recht zum Weiterverkauf erstreckt sich nach ihrer Ansicht auch auf Software, die als Download bezogen wurde. Bisher machte man da einen Unterschied zwischen Software, die auf  CD oder DVD geliefert → mehr lesen…