Keine Nutzungsgebühr bei Umtausch wegen Mangel

Bei Inanspruchnahme des Umtauschrechts während der Gewährleistung darf für die Dauer der Nutzung keine Gebühr berechnet werden.

Zu dieser Entscheidung kam jetzt der Bundesgerichtshof (BGH). Selbst wenn das Ende der Gewährleistungsfrist kurz bevor steht, d.h. der Kunde das Gerät schon einige Zeit in Benutzung hatte, darf keine Gebühr erhoben werden. Der Kunde erhält eine neues Gerät ohne Kosten für ihn.

Geklagt hatte eine Kundin, die im Sommer 2002 ein Gerät erworben und dieses im Sommer 2004 wegen eines Mangels umgetauscht hatte. Für die knapp zweijährige Nutzung sollte sie eine Gebühr von 70 EUR zahlen. Mithilfe des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände klagte sie sich durch alle Instanzen bis zum BGH.
Der BGH bat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Beurteilung
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