Meinungsfreiheit versus Hasskommentare

Warum der Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas verfassungswidrig ist.

Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist ein hohes Gut. Um es mit den Worten von Ex-Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) zusagen: Meinungsfreiheit ist ein „Super-Grundrecht“. Im Artikel 5 Grundgesetz ist dieses Recht für alle Bürger verankert, und nicht durch Zufall steht dieses Grundrecht so weit vorm im Grundgesetz.

Der neuerliche Gesetzentwurf von Heiko Maas zur Eindämmung von Hasskommentaren im Netz gefährdet genau dieses Grundrecht erheblich.

Das Anti-Hasskommentare-Gesetz

Wer sich mal ein wenig in Facebook oder bei Twitter und anderen sozialen Netzen treiben läßt, kann leicht in die dunklen Gebiete geraten, in denen das Recht offenbar nicht mehr gilt. Die Phrase „vom rechtsfreien Raum Internet“ bekommt in den von ausländer-, flüchtlings-, islam- und → mehr lesen…

Das wird man ja wohl noch sagen dürfen…

BILD und die Meinungsfreiheit, die der Auflage nützt.

Hier und hier alles zur unsäglichen Kampagne, die BILD zur Zeit fährt. Den Sarrazin-Medienhype ausnutzend, macht sich das Boulevard-Blatt mal wieder zum Stammtisch-Sprachrohr.

BILD fordert in großen Lettern die Meinungsfreiheit für sich, Sarrazin, seine vermeintlichen Anhänger und deren abstruse Thesen. Auf der gleichen Seite will BILD aber dem Bundesinnenminister den Mund verbieten: „Und solche dummen Sätze wollen wir nicht mehr hören!“.

Das ist schizo und einzig dem Streben nach Auflage geschuldet. Wer das nicht durchschaut, gehört genau zu den Leuten, gegen die Sarrazin so vehement anschreibt.

Das wird man ja wohl noch sagen dürfen. → mehr lesen…