Kündigung wegen falscher Hautfarbe

In Osnabrück wurde der Afro-Deutschen Natasha Kelly die Wohnung gekündigt. Begründung des Vermieters ganz unverblümt:

Einige Mitmieter des Wohnhauses sind mit Ihrer Herkunft und Hautfarbe und mit Ihrer persönlichen Situation als Alleinerziehende nicht einverstanden.

Ihre Anwältin kann diese so offen diskriminierenden Worte kaum glauben. Natasha Kelly wird jetzt auf Schmerzensgeld und Schadenersatz klagen. Sie könnte damit zum Präzedenzfall für das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) werden, nach dem niemand wegen seiner ethnischen Herkunft, seines Geschlechts, einer Behinderung, des Lebensalters, der Religion und der Weltanschauung oder sexuellen Identität benachteiligt werden darf, denn das AGG griff bisher nur im Arbeitsbereich und nicht im zivilen Leben.

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