Was der Google Boykott für Huawei Kunden bedeutet.

Bekommen Huawei Smartphone Besitzer ihr Geld zurück?

Die Meldung war ein echter Hammer. Google gibt dem Druck von US-Präsident Donald Trump nach und erklärt, dass Huawei Geräte boykottiert werden. Rechtlich bedeutet dies den Entzug der Lizenz für das Betriebssystem Android für Smartphones aus dem Hause Huawei.

Die Besitzer von Huawei Geräten sind zurecht aufgeschreckt durch diese Meldung. Was bedeutet das für sie ganz konkret? Bekommen ihre Geräte weiterhin Updates, werden sie weiter funktionieren oder können die Kunden ihr Geld zurück verlangen? All das versuchen wir hier zu klären.

Boykott durch Google

US-Präsident Trump träumt immer noch davon, Handelsriese China durch einen Zölle, Sanktionen und Boykotts in die Knie zwingen zu können. Deshalb hat er bereits vor Monaten einen Handelskrieg vom → mehr lesen…

Volkswagen: Der Abgas-Skandal geht weiter.

Der Skandal um manipulierte Abgaszahlen bei Volkswagen ist noch lange nicht ausgestanden. Verbraucher sollten jetzt ihre Rechte sichern.

Die Terroranschläge und die Jagd auf die Terroristen haben dafür gesorgt, dass der Abgasskandal des Automobilherstellers Volkswagen etwas aus dem Fokus der medialen Berichterstattung und damit aus dem Fokus der Öffentlichkeit geraten ist. Doch das bedeutet keinesfalls, dass es zu irgendeiner Lösung, Wiedergutmachung, Aufarbeitung und sonst etwas in dieser Richtung gekommen ist. Der Skandal schwelt munter weiter und täglich kommen neue erschreckende Details ans Tageslicht.

Manager wussten schon lange Bescheid

Nach Berichten des ZDF-Magazins „Frontal 21“ gibt es einen als „streng vertraulich“ markierten Aktenvermerk für den niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil (SPD), sitzt von Amts wegen im VW-Aufsichtsrat, der den zeitlichen Ablauf der → mehr lesen…

Keine Nutzungsgebühr bei Umtausch wegen Mangel

Bei Inanspruchnahme des Umtauschrechts während der Gewährleistung darf für die Dauer der Nutzung keine Gebühr berechnet werden.

Zu dieser Entscheidung kam jetzt der Bundesgerichtshof (BGH). Selbst wenn das Ende der Gewährleistungsfrist kurz bevor steht, d.h. der Kunde das Gerät schon einige Zeit in Benutzung hatte, darf keine Gebühr erhoben werden. Der Kunde erhält eine neues Gerät ohne Kosten für ihn.

Geklagt hatte eine Kundin, die im Sommer 2002 ein Gerät erworben und dieses im Sommer 2004 wegen eines Mangels umgetauscht hatte. Für die knapp zweijährige Nutzung sollte sie eine Gebühr von 70 EUR zahlen. Mithilfe des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände klagte sie sich durch alle Instanzen bis zum BGH.
Der BGH bat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Beurteilung
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