Solidaritätszuschlag ist verfassungswidrig

Das Finanzgericht in Niedersachsen ist der Auffassung, daß der Solidaritätszuschlag verfassungwidrig ist.

Nach der Ansicht der Finanzrichter verstößt der Solidaritätszuschlag spätestens seit 2007 gegen die Verfassung, weil der Soli ursprünglich als eine sogenannte Ergänzungszulage gedacht war. Als solche dürfte er jedoch nur zur Deckung von vorübergehender Bedarfsspitzen genutzt werden und deshalb auch nur vorübergehend erhoben werden. Der Soli wird aber bereits seit 1991 (mit Unterbrechung) eingetrieben.
Das niedersächsische Finanzgericht in Hannover hat deshalb das Bundesverfassungsgericht zur Klärung dieser Angelegenheit angerufen.

Gegen den Bescheid seines Finanzamtes über den Solidaritätszuschlag für das Jahr 2007 hatte ein 37-jähriger Angestellter aus dem Landkreis Osnabrück geklagt.

Man wird auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts warten müssen. In der Zwischenzeit jedoch wird hundertprozentig wieder allerlei Unsinn durch → mehr lesen…