Internet-Drosselung bei Kabel Deutschland

Auch ältere Verträge sind betroffen.

Die Beschränkung der Internetzugänge auf ein bestimmtes Datenvolumen, nach denen die Zugangsgeschwindigkeit erheblich gedrosselt wird, greift immer weiter um sich. Nach der Telekom und O2 verschärft nun auch Kabel Deutschland die AGB.

Nach Informationen von golem.de werden derzeit alle Kunden der vodafone-Tochter Kabel Deutschland, die ihren Vertrag vor August 2009 abgeschlossen haben, angeschrieben und auf die Änderungen der AGB hingewiesen. Demnach gilt die sogenannte Filesharing-Regelung auch für diese alten Verträge.

Diese Filesharing-Regelung besagt, daß die Zugangsgeschwindigkeit ab einem Volumen von 10 GByte pro Tag gedrosselt wird. Bisher lag diese Grenze bei 60 GByte pro Tag. Außerdem wird von Kabel Deutschland darauf hingewiesen, daß der Internetzugang nicht für dauerhafte Serververbindungen oder Verbindungen von Standorten oder Telekommunikationsanlagen → mehr lesen…

Eltern haften nicht für ihre Kinder

BGH weist Filesharing-Klagen zurück.

Der Spruch „Eltern haften für ihre Kinder“ hat schon auf den an Bauzäunen inflationär aufgehängten Schildern keine rechtliche Bedeutung, denn nur bei Verletzung der Aufsichtspflicht könnten die Eltern rechtlich belangt werden. Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen können Kinder auf Baustellen gelangen. Doch dann hat der Baustellenbetreiber die Beweispflicht, daß er der Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist, sprich einen für Kinder unüberwindlichen Zaun aufgestellt hat. Mit dem erfolgten Eindringen der Kinder liegt das Problem eindeutig beim Baustellenbetreiber, und nicht bei den Eltern.

Und so verhält es sich auch bei volljährigen Kindern, die Software aus illegalen Tauschbörsen herunterladen. Die Eltern sind nicht grundsätzlich verpflichtet, die Kinder zu belehren, daß Tauschbörsen illegal sind. Dies müsse erst geschehen, wenn → mehr lesen…