EU-Vertrag: BVerfG verlangt mehr Demokratie

Das Bundesverfassungsgericht hat den EU-Vertrag von Lissabon zwar gebilligt, aber Nachbesserungen verlangt.

Der Ratifizierungsvergang ist damit ersteinmal gestoppt. Der EU-Vertrag kann in seiner jetzigen Form nicht inkraft treten. Die Bundesregierung muß vor der Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde das Begleitgesetz über die Beteiligungsrechte von Bundestag und Bundesrat neu verfassen.

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Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verlangt mehr Mitsprache des deutschen Parlaments: Jede Entscheidung aus Brüssel, die in die nationale Souveränität Deutschlands eingreift, muß einzeln vom Bundestag abgesegnet werden. Die bisherige im EU-Vertrag vorgesehene pauschale Zustimmung zu allen Entscheidungen aus  ist damit hinfällig, auch wenn Bundestag und Bundesrat dieser Regelung bereits zugestimmt hatten.

Das BVerfG muß damit wieder einmal für die Einhaltung der demokratischen Rechte sorgen. Der Eingriff in die  nationale Souveränität, nichts anderes ist der → mehr lesen…

Bundespräsident stoppt EU-Reformvertrag

Bundespräsident Köhler wird auf Bitten des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) die Ratifizierungsurkunde für den EU-Reformvertrag nicht unterschreiben.

Offenbar hält das Verfassungsgericht den Vertrag für verfassungswidrig!

Das BVerfG prüft zur Zeit die Klagen mehrerer Politiker und wird bis 2009 ein Grundsatzurteil zu den Verflechtungen zwischen der EU und Deutschland fällen. Die Zustimmungen von Bundestag und Bundesrat sind damit erst einmal hinfällig.

Nach dem Nein der Iren gegen den Vertrag wollte die deutsche Regierun eigentlich erreichen, daß in allen anderen EU-Ländern die Ratifizierung so schnell wie möglich weitergehen sollte. Nun bremst Deutschland den Vertrag selbst aus!

Geklagt hatten der CSU-Abgeordnete Gauweile, die Linke und Vertreter kleinerer Parteien. Die Linke wertet das Vorgehen des BVerfG als einen ersten Erfolg im Kampf gegen den EU-Reformvertrag.

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