Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kippt Rauchverbot

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Rauchverbote in Berlin und Baden-Württtemberg gekippt.

Die Richter des BVerfG hielten die Verbote in diesen Ländern für verfassungswidrig. Damit gaben sie zwei Wirten aus Berlin und Tübingen und einem Disko-Betreiber aus Heilbronn mit ihrer Klage recht.

Bis Ende 2009 müssen die Länder jetzt eine neue Regelung treffen. Die jetzigen Verbote bleiben bis dahin inkraft.
Nur in sogenannten Trinkkneipen mit weniger als 75 Quadratmetern, die nur aus einem Raum bestehen und in denen keine zubereiteten Speisen angeboten werden, darf ab sofort wieder geraucht werden.
In Diskotheken, die  nur von Volljährigen besucht werden dürfen, ist ab sofort die Einrichtung eines Raucheraumes (in denen sich keine Tanzfläche befinden darf) erlaubt.

Die Karlsruher Richter sind allerdings keine absoluten Freunde → mehr lesen…