EuGH holt die Kirche auf den Boden des Rechts

Bisherige Jobvergabe-Praxis der kirchlichen Arbeitgeber ist diskriminierend.

Bei der Kirche gehen die Uhren bekanntlich etwas anders als in der weltlichen Hemisphäre. Den Kirchen liegt nach eigenem Bekunden zwar das Seelenheil aller Menschen am Herzen, noch mehr sind sie jedoch dem Geld zugetan, und natürlich dem Bewahren alter Besitzstände und selbsterfundener Regeln. So ist es heute noch immer so, daß bspw. Bischöfe und andere „Würdenträger“ der Kirchen ihren monatlichen Sold von allen Steuerzahlern erhalten, egal ob diese Steuerzahler Mitglied einer der christlichen Kirchen waren oder sind oder ob sie vielleicht Mitglied in einer anderen religiösen Vereinigung sind.

Kirche als Arbeitergeber

Beim Geld schaut die Kirche da großzügig darüber hinweg, ob jemand getauft und Mitglied der eigenen Kirche ist. Will aber jemand → mehr lesen…

Kündigung wegen falscher Hautfarbe

In Osnabrück wurde der Afro-Deutschen Natasha Kelly die Wohnung gekündigt. Begründung des Vermieters ganz unverblümt:

Einige Mitmieter des Wohnhauses sind mit Ihrer Herkunft und Hautfarbe und mit Ihrer persönlichen Situation als Alleinerziehende nicht einverstanden.

Ihre Anwältin kann diese so offen diskriminierenden Worte kaum glauben. Natasha Kelly wird jetzt auf Schmerzensgeld und Schadenersatz klagen. Sie könnte damit zum Präzedenzfall für das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) werden, nach dem niemand wegen seiner ethnischen Herkunft, seines Geschlechts, einer Behinderung, des Lebensalters, der Religion und der Weltanschauung oder sexuellen Identität benachteiligt werden darf, denn das AGG griff bisher nur im Arbeitsbereich und nicht im zivilen Leben.

Quelle: Stern → mehr lesen…