Bundesjustizministerium weiß nicht, ob die Vorratsdatenspeicherung notwendig ist.

Auf Nachfrage in der Bundespressekonferenz kommen die Sprecher des Bundesjustizministeriums ins Schwimmen.

Die Vorratsdatenspeicherung, die die Bundesregierung aus SPD, CDU und CSU jüngst beschlossen hat und die alsbald in Deutschland wieder eingeführt werden soll, soll den Ermittlungsbehörden dafür dienen, um mit dieser schwerste Straftaten, wie die Bildung terroristischer Vereinigungen, Mord, Totschlag oder sexuellen Mißbrauch, aufzuklären.
Das ist das erklärte Ziel. Dafür sollen die Verbindungsdaten von allen Bundesbürgern, die telefonieren oder sich im Internet aufhalten, für die Dauer von 10 Wochen von den jeweiligen Providern gespeichert werden. Und zwar ohne einen Anlaß dafür, daß diese Bürger, deren Daten gespeichert werden, irgendwelche Straftaten begangen haben oder planen, solche zu unternehmen.
Dies ist ein massiver Eingriff in die Rechte der Bürger. Anlaßlose Massenüberwachung → mehr lesen…

Zensus: Jetzt geht es ums Geld

Viele Gemeinden wollen gegen den Zensus klagen.

Zugegeben im Angesicht von PRISM, Tempora und XKeyscore nehmen sich die Eingriffe in die Privatsphäre der Bürger und die Verletzung der Bürgerrechte durch den Zensus 2011 (auch Volkszählung genannt) mittlerweile nahezu lächerlich aus. Doch damals hatte man noch allgemeines Vertrauen in den Rechtsstaat und seine höchsten politischen Vertreter dahingehend, daß diese zumindest das Grundgerüst der Verfassung anerkennen und schützen würden. Daß dieses Vertrauen unberechtigt war, beweist die Spionageaffäre.

Auch beim Zensus 2011 haben alle Verantwortlichen mitgemacht. Die Volkszählung wäre unheimlich wichtig für die Wirtschaft und die weitere Entwicklung des Landes, wurde getönt. Da müssen persönliche Befindlichkeiten des Einzelnen, als solche wurden die datenschutzrechtlichen Bedenken abgetan, zurückstehen. Und so schickte man tausende Spitzel → mehr lesen…

Die Überwachung wird immer enger

Bundestag beschließt neues Gesetz zur Abfrage von Handy-Passwörtern.

Davon konnte die Stasi einst nur träumen. Die mußte noch mit hohem personellen Aufwand jedem einzelnen nach ihrer Auffassung Abtrünnigen nachspionieren. Das geht heute einfacher. Wer ein Handy oder Computer hat, der gibt dadurch auch viele persönliche Daten mehr preis.

Der Bundestag hat gestern mit den Stimmen von CDU, CSU, FDP und SPD (nur Linke und Grüne stimmten dagegen) beschlossen, daß diese Daten noch intensiver von Ermittlungsbehörden genutzt werden dürfen. Dafür wird das Telekommunikationsgesetz geändert und die sogenannte Bestandsdatenauskunft erweitert. Danach sind Anbieter von Telekommunikationsleistungen verpflichtet, bestimmte Kundendaten auf Verlangen von Ermittlungsbehörden herauszugeben. Das betrifft auch sehr persönliche Daten, wie Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adressen, Faxnummern und die Bankverbindung.
Die Ermittlungsbehörden können → mehr lesen…

BVerfG Urteil zum ESM – Livestream

Urteil des Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zum ESM.

Heute will das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sein Urteil zum Euro-Rettungsschirm (ESM) verkünden. Ca. 10 Uhr wird es so weit sein. Der Fernsehsender Phoenix wird neben der TV-Übertragung auch einen Livestream im Internet zur Verfügung stellen. Sollte der überlastet sein, gibt es bei n-tv einen Livetrstream.

Heute werden die acht Richter des BVerfG wohl oder übel Geschichte schreiben. Die internationalen Aktien- und Finanzmärkte blicken nach Karlsruhe. Die Nervosität ist groß, auch wenn eigentlich niemand damit rechnet, daß das BVerfG den ESM komplett stoppen wird, weil sie ihn für verfassungswidrig halten. Doch daß es Auflagen geben wird, davon gehen bisher alle Beobachter aus.

Mit 700 Mrd. EUR soll der Euro-Rettungsschirm ausgestattet werden und als dauerhafter Rettungsschirm → mehr lesen…

Verfassungsbeschwerde zu ESM und Fiskalpakt

Dem Bundesverfassungsgericht liegen mehrere Verfassungsbeschwerden vor.

Am Freitagabend haben Bundestag und Bundesrat dem Euro-Rettungsschirm (ESM) und dem Fiskalvertrag praktisch im Eilverfahren zugestimmt. Bei dieser Abstimmung wurde klar, daß die Ablehnung gegen diese einschneidenen Entscheidungen nicht nur durch die Bevölkerung sondern auch quer durch alle Parteien geht. Hätte Bundeskanzlerin Merkel nicht im Vorfeld einige Deals mit den Ländern geschlossen, dann wäre ihr die nötige Mehrheit versagt geblieben. So stimmten im Bundestag auch SPD und Grüne für ESM und Fiskalpakt und sicherten so die erforderliche Zweidrittelmehrheit. Merkel wäre sonst sang und klanglos untergegangen, denn sie schaffte es nicht mal, die sogenannte Kanzler-Mehrheit zusammen zu bringen. Dafür hätte sie 311 Stimmen aus dem eigenen Lager bekommen müssen. Doch es waren nur 300. 26 → mehr lesen…

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